Gemeinderat stellt Zivilschutzanlage Hochfeld zur Verfügung
Der Kanton hat aufgrund der starken Zunahme von Asylgesuchen die Stadt Bern gebeten, die Zivilschutzanlage an der Hochfeld-strasse für die Unterbringung von Asylsuchenden zur Verfügung zu stellen. Der Gemeinderat ist bereit, dieser Aufforderung nachzukommen und damit einen Beitrag zur Bewältigung der gegenwärtigen Asylnotlage zu leisten. Die Unter-kunft soll am 4. Januar 2012 in Betrieb genommen werden.
Die Zahl der neuen Asylgesuche in der Schweiz ist in den letzten Monaten stark ange-stiegen. Die 22 bernischen Asylzentren können die täglich vom Bund zugewiesenen Asylsuchenden nicht mehr aufnehmen. Bereits wurden an verschiedenen Orten Notun-terkünfte eröffnet. Aufgrund des hohen Migrationsdrucks hat der Kanton Bern auch die Stadt Bern gebeten, die Zivilschutzanlage an der Hochfeldstrasse 44a als Durch-gangszentrum für Asylsuchende zur Verfügung zu stellen. Der Gemeinderat ist bereit, diesem Wunsch nachzukommen. Er wird die Anlage bis Ende Jahr bereitstellen, damit sie wie geplant ab dem 4. Januar 2012 für die Unterbringung von Asylsuchenden ge-nutzt werden kann. Für die Stadt Bern ist die Situation nicht neu: Bereits im Jahr 2008 hat die Stadt aufgrund der damaligen Notlage im Asylbereich zwei Zivilschutzanlagen zur Verfügung gestellt und dabei keine negativen Erfahrungen gemacht.
Umfassende Information der Bevölkerung
Für den Betrieb, die Sicherheit und die damit verbundene Information der Bevölkerung ist der Kanton zuständig. Der Kanton trägt auch sämtliche Kosten, die im Zusammen-hang mit dem Betrieb des Durchgangszentrums anfallen. Dem Gemeinderat ist es ein wichtiges Anliegen, dass dem Betriebs- und Sicherheitskonzept eine hohe Priorität zugemessen wird und die betroffene Bevölkerung rechtzeitig und umfassend informiert wird. Die Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie hat dazu mit dem Amt für Migration und Personenstand des Kantons Bern entsprechende Absprachen getroffen. So wird der Kanton während der Betriebszeit des Durchgangszentrums unter anderem eine Hotline für die Bevölkerung einrichten.
Die Hotline für die Bevölkerung lautet: Telefon 031 302 13 38. Sie ist ab dem 4. Januar 2012 in Betrieb.