Städtische Darlehen durch Finanzdirektion überprüft
Die Stadt Bern hat dem Kleintierzüchterverein der Stadt Bern ein Darlehen von insgesamt 260’000 Franken gewährt. Aufgrund eines Veruntreuungsverdachts und der durch die Staatsanwaltschaft eingeleiteten Untersuchung gegen den ehemaligen Kassier des Vereins hat die Direktion für Finanzen, Personal und Informatik die Situation sämtlicher städtischen Darlehen überprüft. Es zeichnen sich keine weiteren Zahlungsausfälle ab.
Basierend auf Beschlüssen des Stadtrats und des Gemeinderats gewährt die Stadt Bern im öffentlichen Interesse gewissen gemischtwirtschaftlichen Unternehmen und privaten Institutionen zinsgünstige Darlehen und Hypotheken. So hat der Gemeinderat in den Jahren 2006 und 2007 auch dem Kleintierzüchterverein der Stadt Bern für die Erstellung der Vereinsanlagen in der Eymatt ein Darlehen von insgesamt 260’000 Franken zugesprochen. Am 18. Juli 2011 hat der Kleintierzüchterverein seine Gläubiger schriftlich über die Suspendierung des Vereinspräsidenten und des Kassiers informiert. Aufgrund des Tatbestands einer möglichen Unterschlagung von Vereinsgeldern durch den ehemaligen Vereinskassier hat die Staatsanwaltschaft entsprechende Untersuchungen eingeleitet.
Situation bei städtischen Darlehen überprüft
Die städtischen Darlehen und Hypotheken werden durch die zuständige Finanzverwaltung regelmässig auf ausstehende Zins- und Amortisationszahlungen kontrolliert. Die offenen Forderungen werden jeweils im Jahresbericht der Stadt ausgewiesen. Die Unregelmässigkeiten beim Kleintierzüchterverein hat die Direktion für Finanzen, Personal und Informatik zum Anlass genommen, sämtliche Darlehen und Hypotheken nochmals zu überprüfen.
Diese Überprüfung hat ergeben, dass bei den Ende 2011 offenen städtischen Forderungen aus Darlehen und Hypotheken im Umfang von rund 3,8 Millionen Franken keine weiteren Zahlungsausfälle zu erwarten sind. Bereits bekannt war, dass dieses Jahr aufgrund des Konkurses der ELDORADO Reitportgenossenschaft Köniz eine Hypothek aus dem Jahr 1963 in der Höhe von noch 54’100 Franken abgeschrieben werden musste. Das Darlehen an den Kleintierzüchterverein wird bei fälligen Zins- und Amortisationszahlungen von 51’800 Franken Ende 2011 noch einen Saldo von 247’000 Franken aufweisen. Eine Rückzahlung ist erst im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Vereins gefährdet. Festgestellt wurde allerdings, dass im Jahr 2006 versäumt wurde, für die damalige Darlehenserhöhung von 50'000 Franken wie vereinbart eine Bürgschaftserklärung durch die Schweizerische Gesellschaft für Kleintierzucht einzufordern.
Darlehensvertrag bleibt bestehen
Der Darlehensvertrag zwischen der Stadt und dem Kleintierzüchterverein ist weiterhin gültig. Die Stadt hat bis anhin keine Anhaltspunkte, dass das städtische Darlehen nicht zweckgemäss zum Bau der Vereinsanlagen verwendet worden ist. Die Direktion für Finanzen, Personal und Informatik beharrt auf der Erfüllung der vertraglich vereinbarten Pflichten. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit würde die Stadt juristische Schritte gegen den Verein, dessen Vorstand und/oder dessen Revisionsstelle prüfen. Vorerst hat der Gemeinderat die Direktion für Finanzen, Personal und Informatik beauftragt, ihm über die Überprüfung der Prozesse der Darlehens- und Hypothekenverwaltung Bericht zu erstatten und gegebenenfalls Massnahmen vorzuschlagen.