Information und Beratung zum Thema Ergänzungsleistungen
Bezügerinnen und Bezüger von AHV- und IV-Renten haben das Recht auf Ergänzungsleistungen, wenn das Einkommen aus den Renten nicht ausreicht. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung bietet das Alters- und Versicherungsamt den Rentnerinnen und Rentnern die Gelegenheit, sich einen vertieften Einblick ins Thema zu verschaffen.
Wann hat jemand Anspruch auf Ergänzungsleistungen? Welche Faktoren spielen bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen eine Rolle? Mit solchen Fragen sind Rentnerinnen und Rentner konfrontiert, wenn ihre AHV- oder IV-Renten nicht ausreichen und sie Ergänzungsleistungen beantragen möchten. Weil bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen zahlreiche gesetzliche Bestimmungen zur Anwendung kommen, bietet das Alters- und Versicherungsamt anlässlich der Informationsveranstaltung Interessierten die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Ausserdem besteht die Möglichkeit, sich am Schluss der Veranstaltung individuell beraten zu lassen und über weitere Angebote und Dienstleistungen für die nachberufliche Phase zu informieren.
Am Informationsanlass wird gezeigt, wie man konkret vorgehen muss, wenn man Zusatzleistungen geltend machen möchte. Eingegangen wird aber auch auf weitere Fragen, etwa die Bedeutung von Vermögen oder die Auswirkungen von Schenkungen und Erbvorbezügen. Die nächste Informationsveranstaltung findet statt am:
Donnerstag, 27. Oktober 2011, 14.00 bis 16.00,
im Calvinhaus, Marienstrasse 8, 3005 Bern
(Tram Nr. 8 Saali, Tram Nr. 5 Ostring oder Bus Nr. 19 Elfenau bis Haltestelle Helvetiaplatz)