Kurznachrichten des Gemeinderats
Leistungsverträge im Bereich Obdachlosigkeit
Der Gemeinderat will die Leistungsverträge mit vier Institutionen im Obdachlosenbereich für die Jahre 2012 bis 2013 fortführen und legt dem Stadtrat die dafür notwendigen Kredite zur Genehmigung vor. Die Genossenschaft Heilsarmee Sozialwerk, der Verein WOhnenbern, der Verein Wohn- und Lebensgemeinschaften in der Stadt und Region Bern sowie der Verein Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen in der Stadt Bern (AKiB) sollen insgesamt jährlich 2,67 Millionen Franken erhalten. Sie bieten insgesamt rund 200 Plätze an – von der vorübergehenden Unterkunft über längerfristigen Wohnraum bis zu Wohnhilfe in der eigenen oder einer betreuten Wohnung.
Regelung zur Benutzung von Schul- und Sportanlagen angepasst
Die Stadt Bern hat die Benutzungsregelung der städtischen Schul- und Sportanlagen überarbeitet. Zu diesem Zweck hat der Gemeinderat zwei Verordnungen abgeändert: die Anlagenbenutzungsverordnung und die Entgelteverordnung. In der Anlagenbenutzungsverordnung wurden zum Beispiel Zuständigkeiten angepasst und Benutzungszeiten vereinheitlicht. So dürfen Innen- und Aussenräume von Schul- und Sportanlagen bis 22 Uhr benutzt werden. Wer Schulräume mieten will, braucht eine Bewilligung des Schulamts – wer Turnhallen nutzen will, eine des Sportamts. Auf öffentlich zugänglichen Aussenanlagen kann die Bevölkerung frei Sport treiben, sofern nicht Schulen, Vereine oder Private mit Bewilligung die Anlagen nutzen. Geregelt wurden weiter allfällige Sanktionen bei Verstössen gegen die Benutzungsvorschriften. Weil neu auch Private und Anbieterinnen und Anbieter von kommerziellen Veranstaltungen Schulräume nutzen können, wurde die Entgelteverordnung mit den entsprechenden Tarifen ergänzt. Die Benutzungstarife für Stadtberner Vereine und andere Benutzende bleiben gleich. Die Änderungen gelten per sofort.
Informationen zur Reservation von Sportanlagen gibt es unter Telefon 031 321 64 30 oder unter www.bern.ch/sportamt; zu Schulräumen unter Telefon 031 321 64 60 oder unter www.bern.ch/stadtverwaltung/bss/schule/benutzung_schulraeume.
Neue Lichtsignalanlagen an der Winkelriedstrasse
Lichtsignalanlagen sind komplexe elektronische Geräte, welche eine ausgeprägte Betriebszuverlässigkeit aufweisen und hohe Sicherheitsstandards erfüllen müssen. Die beiden Lichtsignalanlagen bei der Kreuzung Winkelriedstrasse/Tellstrasse sowie beim Knotenpunkt zwischen der Winkelriedstrasse und der Stand- bzw. Stauffacherstrasse haben die kritische Altersgrenze erreicht und müssen durch moderne Anlagen ersetzt werden. Dazu hat der Gemeinderat zwei Kredite von 275’000 bzw. 280’000 Franken bewilligt. Mit der Ersatzbeschaffung sind die Betriebszuverlässigkeit und die Einhaltung der Sicherheitsstandards auch für künftige Entwicklungen gewährleistet. Zudem kann die Sicherheit für Sehbehinderte erhöht werden. Die Ausführung ist für den Frühling 2012 geplant.
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Vortrag des Gemeinderats an den Stadtrat (PDF, 38.5 KB) | 07.12.2017 | 38.5 KB |