Gemeinderat verfügt Herausgabe des Berichts zum Verfahren im Finanzinspektorat
Der Gemeinderat hat an seiner heutigen Sitzung verfügt, den Schlussbericht zur Disziplinaruntersuchung im Finanzinspektorat der stadträtlichen Aufsichtskommission weiterzuleiten. In seiner Verfügung hält er fest, dass persönlichkeitsrechtlichen Bedenken durch Anonymisierungen und Abde-ckungen in den Beilagen Rechnung getragen werden kann.
Der Finanzinspektor, der letzte Woche durch seinen Anwalt gegen die Aushändigung des Berichts an die Aufsichtskommission (AK) intervenierte, hat nun 30 Tage Zeit, gegen diese Verfügung beim Regierungsstatthalteramt Beschwerde zu erheben.
Der Gemeinderat bekräftigt einmal mehr, dass er im Zusammenhang mit der im Finanzinspektorat durchgeführten Disziplinaruntersuchung jedes Interesse an einer lückenlosen Aufklärung hat. Aus diesem Grund regte er bereits im Juli 2011 gegenüber der AK an, eine Untersuchung zum Verfahren gegen den Finanzinspektor einzuleiten. Zu diesem Zweck ist er gewillt, der Kommission sowohl den Untersuchungsbericht als auch alle weiteren Dokumente in Zusammenhang mit dem Verfahren zur Verfügung zu stellen.