Finanzinspektorat neu bei der Finanzdirektion
Der Gemeinderat hat beschlossen, das bisher dem Stadtpräsidenten unterstellte Finanzinspektorat per 1. September 2011 der Direktion für Finanzen, Personal und Informatik zuzuteilen. Mit dem Direktionswechsel will die Stadtregierung den angestrebten Neuanfang des internen Revisorats in einem unbelasteten Umfeld unterstützen.
Gemäss dem gemeinderätlichen Beschluss wird das Finanzinspektorat administrativ der Direktorin bzw. dem Direktor für Finanzen, Personal und Informatik (FPI) unterstellt. Die entsprechende Änderung in der Organisationsverordnung der Stadt Bern hat der Gemeinderat an seiner ersten Sitzung nach den Sommerferien vorgenommen. Der Direktionswechsel hat keinen Einfluss auf die Zuständigkeiten und Kompetenzen der Stabsstelle: Ihre Aufgabe als internes Revisorat ist nach wie vor, den Gemeinderat bei der Finanzaufsicht über die Stadtverwaltung zu unterstützen.
Vertrauensbildende Massnahme
Der Gemeinderat begründet seinen Entscheid damit, dass die kontroverse Diskussion im Nachgang zur Untersuchung im Finanzinspektorat die Etablierung einer normalen Arbeitssituation im Revisorat erschwert. Sie belaste das Vertrauensverhältnis innerhalb des Revisorenteams sowie zwischen dem Stadtpräsidenten und dem Finanzinspektor, so die Stadtregierung. Vor diesem Hintergrund stellt die Neuzuteilung des Finanz-inspektorats eine vertrauensbildende Massnahme dar. Ziel sei es, den Neuanfang des Revisorats in einem unbelasteten Umfeld zu ermöglichen. Der Direktionswechsel ist damit nebst der laufenden Teamentwicklung, dem Führungscoaching und dem Controlling eine weitere Vorkehrung zur Normalisierung des Arbeitsklimas und zur Behebung der organisatorischen Mängel im Finanzinspektorat.
Gemeinderat begrüsst die von ihm angeregte AK-Untersuchung
Weiter begrüsst es der Gemeinderat, dass die stadträtliche Aufsichtskommission (AK) der Anregung der Stadtregierung gefolgt ist und beschlossen hat, eine Untersuchung zum Verfahren gegen den Finanzinspektor einzuleiten. Den entsprechenden Vorschlag hatte der Gemeinderat der AK in einem Schreiben Mitte Juli dieses Jahres unterbreitet. Der Gemeinderat betont, dass er jedes Interesse an einer lückenlosen Aufklärung des Falles habe. Er sichert der AK jegliche Unterstützung zu, die der sachlichen Aufklärung dient. Zu diesem Zweck ist der Gemeinderat bereit, der Aufsichtskommission sowohl den Untersuchungsbericht als auch alle weiteren Dokumente in Zusammenhang mit dem Verfahren zur Verfügung zu stellen.
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Titel | Bearbeitet | Grösse |
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Organisationsverordnung (PDF, 115.7 KB) | 07.12.2017 | 115.7 KB |