Gemeinderat verabschiedet Totalrevision
In der ersten Jahreshälfte 2011 hat der Gemeinderat bei den im Stadtrat vertretenen politischen Parteien und bei den Sozialpartnern eine Vernehmlassung zur Totalrevision des Personalvorsorgeregelements durchge-führt. Nach erfolgter Auswertung der Eingaben hat er nun die Revision, welche die städtischen Renten längerfristig sichern soll, zuhanden des Stadtrats verab-schiedet. Die Inkraftsetzung ist für den 1. Januar 2013 vorgesehen.
Nach Auswertung der zehn eingegangenen Vernehmlassungsantworten (neun von politischen Parteien sowie eine Stellungnahme der Personalverbände und Gewerkschaften) hat der Gemeinderat die Totalrevision des Personalvorsorgereglements zuhanden des Stadtrats verabschiedet. Aufgrund der Vernehmlassung zeigte sich, dass die Schliessung der systematischen Finanzierungslücken durch Leistungskürzungen oder Beitragserhöhungen, die Erhöhung der Versicherungsdauer von 36 auf 38 Jahre, die Altersstaffelung der Beiträge und Lohnerhöhungsbeiträge, die neue Kompetenzordnung zwischen Stadtrat und Verwaltungskommission sowie die Weiterführung der Leistungsgarantie durch die Stadt unbestrittene Revisionspunkte sind.
Gemeinderat folgt paritätischer Verwaltungskommission
Der Gemeinderat strebt eine tragfähige und ausgewogene Totalrevision an. Bei der Beurteilung der umstrittenen Revisionspunkte und der in der Vernehmlassung vorgebrachten Anregungen folgt er den einstimmig gefassten Empfehlungen der paritätisch zusammengesetzten Verwaltungskommission der städtischen Personalvorsorgekasse. So wurden die Anregungen in die Revision aufgenommen, den aktuellen Koordina-tionsabzug in der Höhe der einfachen AHV-Altersrente (27’840 Franken) einzufrieren, bis dieser den Koordinationsabzug gemäss BVG (24’360 Franken) erreicht, die Mitgliederzahl der Verwaltungskommission von 12 auf 14 zu erhöhen und das Personal der Personalvorsorgekasse analog zum städtischen Personal anzustellen. Hingegen lehnt der Gemeinderat Änderungen im vorgesehenen Beitragsverhältnis zwischen Stadt und Mitarbeitenden von 60 zu 40, eine stärkere Senkung des technischen Zinssatzes als auf 3,75% und die Senkung der Kürzungssätze für vorzeitige Pensionierungen ab. Ebenso ist der Gemeinderat nach wie vor gegen den Wechsel ins Beitragsprimat und die generelle Anhebung des Rentenalters auf 65. Spezielle Pensionierungsmodelle für physisch schwer arbeitende Mitarbeitende mit einer vollen Rente ab Alter 60 sind allenfalls ausserhalb der Revision zu prüfen.
Inkraftsetzung per 1. Januar 2013 angestrebt
Der Gemeinderat strebt die Inkraftsetzung der Totalrevision per 1. Januar 2013 an. Wegen der hohen Komplexität des Geschäfts schlägt er dem Stadtrat vor, eine nicht ständige Kommission, bestehend aus Stadträtinnen und Stadträten mit speziellen Kenntnissen in der beruflichen Vorsorge, für die Vorberatung einzusetzen. Nach dem Entscheid des Stadtrats unterliegt die Totalrevision dem fakultativen Referendum.