Kurznachrichten des Gemeinderats
Übungsanlage Gäbelbach wird saniert
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Übungsanlage Gäbelbach zu sanieren. Die 1973 erstellte Anlage wird von der Abteilung Feuerwehr, Zivilschutz und Quartieramt der Stadt Bern betrieben und vom Zivilschutz, der Berufs- und Milizfeuerwehr sowie weiteren Blaulichtorganisationen und Institutionen zu Aus- und Weiterbildungszwecken genutzt. Die Anlage in Bern-Riedbach genügt nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen im Umweltbereich; zudem ist eine Anpassung der Infrastruktur an die heutigen Ausbildungsbedürfnisse der Feuerwehr notwendig. Die Investitionskosten für die Sanierung betragen 1,65 Millionen Franken.
Kindertagesstätten: Anpassung von Tarifen und Mittagspauschalen
Der Gemeinderat passt per 1. August 2011 die Tarife in Kindertagesstätten (Kitas) und Tagesstätten für Schulkinder den kantonalen Vorgaben an. Der Minimaltarif pro Betreuungsstunde beträgt künftig 0.71 (bisher 0.65) Franken, der Maximaltarif 11.40 (bisher 11.10) Franken; massgebend ist das Monatseinkommen. Der Familienrabatt steigt von 1.07 Franken auf neu 1.10 Franken. Parallel dazu wird auch die Mahlzeitenpauschale in den Tagesstätten erhöht von bisher 7 auf 8 Franken pro Mittagessen.
Machbarkeitsstudie zur Umnutzung der Ka-We-De
Die Stadtbauten Bern (StaBe) sollen zur Umnutzung der Sport- und Freizeitanlage Ka-We-De eine Machbarkeitsstudie erarbeiten. Dies geht aus dem Zwischenbericht an den Gemeinderat zur Umnutzung der Ka-We-De hervor. Die StaBe soll verschiedene Varianten der Umnutzung auf ihre Machbarkeit prüfen. In die Erarbeitung der Studie werden neben der Direktion für Bildung, Soziales und Sport (BSS) und der Denkmalpflege auch Vertretungen des Quartiers und des Petitionskomitees «Rettet die Ka-We-De“ einbezogen. Über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wird dem Gemeinderat Ende Jahr Bericht erstattet.
Betreuungsgutscheine: Projektorganisation steht
Gemäss dem Volksentscheid vom 15. Mai 2011 sollen in der Stadt Bern zur Finanzierung von Kindertagesstätten (Kitas) ab dem 1. Januar 2013 Betreuungsgutscheine eingeführt werden. Um diesen Systemwechsel umsetzen zu können, hat der Gemeinderat eine Projektorganisation gebildet. Vorsitzende des Lenkungsausschusses ist Edith Olibet, Direktorin für Bildung, Soziales und Sport (BSS), und Projektleiter ist Jürg Haeberli, Leiter des Jugendamts. Die Firma Interface begleitet das Projekt extern. Sie hat bereits das Projekt Betreuungsgutscheine in Luzern entwickelt und begleitet. Die Projektorganisation berücksichtigt die Komplexität des Projekts und die grosse Anzahl von Betroffenen. Es wird darauf geachtet, dass alle wichtigen Partnerinnen und Partner sowie betroffene Organisationen und Stellen einbezogen sind. Dazu gehören Vertreterinnen und Vertreter von städtischen, subventionierten und privaten Kitas, von Tageseltern, Interessengruppen und aus der Politik.
Anpassung der Linienführung und Angebotskonzept 2012 der Linie 108
Der Gemeinderat hat zuhanden der Regionalkonferenz Bern-Mittelland zur Anpassung der Linienführung und zum Angebotskonzept 2012 der Linie 108 Riedbach–Bümpliz Nord Bahnhof Stellung genommen. In seiner Mitwirkungseingabe begrüsst er es, dass das Fahrplanangebot der Linie 108 (neu 32) ab kommendem Fahrplanwechsel zu einem integralen Halbstundentakt verdichtet wird. Auch zeigt er Verständnis dafür, dass die Linie 108 verkürzt werden muss und nur noch bis zum Kreisel Bernstrasse/Brünnenstrasse verkehrt. Damit Oberbottigen und Riedbach weiterhin ohne Umsteigen und ohne lange Fusswege ans Zentrum Bümpliz angebunden sind, bittet er jedoch darum zu prüfen, ob zwischen Bachmätteli und Kreisel Bernstrasse/Brünnenstrasse zusätzlich die Haltestelle Bachmätteli der Linie 27 vor der Kirche oder eine andere neue Haltestelle bedient werden könnte.
Neue Verordnung über das Schulwesen
Der Gemeinderat genehmigt die Teilrevision der Verordnung über das Schulwesen in der Stadt Bern. Änderungen wurden nötig, weil auf das nächste Schuljahr 2011/2012 das neue Schulreglement in Kraft tritt. Es setzt unter anderem den sogenannten «Integrationsartikel“ um (Artikel 17 des Volksschulgesetzes des Kantons Bern), regelt die Tagesschulangebote neu und legt die Organisation und Führung der Schulen fest. Weil das Schulreglement nur die Grundzüge regelt, mussten die Details in der Schulverordnung angepasst werden.