Neues Rechtsmittel gegen illegales Campieren
Der Gemeinderat hat ein Verbot für das Campieren auf öffentlichem Grund in der Stadt Bern beschlossen. Mit der Campingverordnung soll besser gegen die widerrechtliche Nutzung von Plätzen und Geländen vorgegangen werden können. Sie tritt am 1. September 2011 in Kraft.
In der Stadt Bern kommt es immer wieder zur widerrechtlichen Nutzung von Grünflächen und Plätzen auf öffentlichem Grund. Daher hat der Gemeinderat im Herbst 2010 unter der Leitung der Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie eine Arbeitsgruppe eingesetzt und beauftragt, Massnahmen zum Schutz städtischer Grundstücke vor illegalem Campieren zu erarbeiten. Dazu zählt die Campingverordnung, die der Gemeinderat an seiner letzten Sitzung erlassen hat. Sie verbietet das Aufstellen von Zelten, Wohn- und Bauwagen oder ähnlichen Einrichtungen und das Campieren und Übernachten auf öffentlichem Grund ausserhalb der dafür vorgesehenen Flächen.
Bussen bis zu 2000 Franken möglich
Das Verbot ist allgemein gefasst und schliesst sämtliche Formen des Campierens ein – vom wilden Campieren über die unbewilligte Nutzung von Plätzen und Grünflächen bis hin zu sogenannten Hüttendörfern. Wird gegen das Campingverbot verstossen, kann die Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie die Wiederherstellung des rechtsmässigen Zustands verfügen. Die Campingverordnung sieht zudem eine Strafbestimmung vor, die Bussen bis zu 2000 Franken beinhaltet. Eine weitere Massnahme beinhaltet den Erlass gerichtlicher Verbote bei Grundstücken, die nicht unter die Campingverordnung fallen. Die Verordnung tritt am 1. September 2011 in Kraft.
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Campingverordnung (PDF, 89.0 KB) |