Neue Berechnungsgrundlagen für städtische Löhne
Aufgrund einer durch den Stadtrat überwiesenen Motion der Aufsichtskommission hat der Gemeinderat alternative Lohnmodellsysteme für die Stadtverwaltung erarbeitet. Die Flexibilität und Arbeitsmarktkonformität bei der Entlöhnung von städtischen Spezialistenfunktionen und Kaderpositionen wird mit den vorgeschlagenen Änderungen erhöht. Gleichzeitig sollen auch die Entschädigungen der Mitglieder des Gemeinderats mit Blick auf andere Schwei-zer Städte den heutigen Gegebenheiten angepasst werden. Die vorgesehenen Teilrevisionen der betroffenen Reglemente werden in die Vernehmlassung bei Parteien und Personalverbänden gegeben.
Die Stadt Bern steht auf dem Arbeitsmarkt in Konkurrenz zum Bund, zum Kanton Bern und zu Arbeitgebenden der Privatwirtschaft. Wegen der per 1. Januar 2006 umgesetzten Volksinitiative «200’000 Franken sind genug“ hat die Stadtverwaltung vermehrt Schwierigkeiten, für Spezialistenstellen und Positionen des obersten Kaders geeignete neue Mitarbeitende zu finden und qualifizierte Mitarbeitende zu halten. Auch die Aufsichtskommission des Stadtrats hat im Rahmen von Delegationsbesuchen bei den städtischen Direktionen entsprechende Probleme festgestellt. In einer Motion, die im März 2010 deutlich durch den Stadtrat überwiesen worden ist, verlangt die Aufsichtskommission vom Gemeinderat die Vorlage neuer Lohnmodelle, welche den jüngsten Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt Rechnung tragen sollen.
Neue Lohnsystemmodelle ausgearbeitet
Der Gemeinderat kommt dem Auftrag des Stadtparlaments nach und hat drei mögliche Lohnsystemmodelle für das städtische Personal ausgearbeitet, die sich bezüglich Höchstlöhnen, der Anzahl Lohnstufen und der Steilheit der Maximallohnkurve unterscheiden. Allen Modellen ist gemein, dass die Lohnklassenobergrenzen angehoben werden. Damit besteht für die Entlöhnung von Kadermitarbeitenden und Spezialistenfunktionen ein grösserer Spielraum. So soll der maximal mögliche Lohn in der Stadtverwaltung (Lohnklasse 29) von heute Fr. 223’119 um Fr. 16’634 steigen. Für die Einführung eines neuen Lohnsystemmodells ist eine Teilrevision des städtischen Personalreglements nötig.
Die Teilrevision des Personalreglements bedingt, dass auch die Löhne des Gemeinderats neu geregelt werden. Dies soll mittels Teilrevision des Entschädigungsreglements erfolgen. Sämtliche Mitglieder des Gemeinderats verdienen heute Fr. 224’594 zuzüglich Spesen von Fr. 16’000 für das Stadtpräsidium, Fr. 14’000 für das Vizestadtpräsidium und Fr. 12’000 für die übrigen Gemeinderatsmitglieder. Bei heutigem Indexstand würde das Stadtpräsidium gemäss Reglementsentwurf neu mit Fr. 270’378 und die übrigen Mitglieder des Gemeinderats mit Fr. 255’357, jeweils zuzüglich der bisherigen Spesenentschädigungen, entlöhnt.
Tragbare finanzielle Auswirkungen
Die vorgeschlagenen Änderungen bei der Entlöhnung des Personals und der Mitglieder des Gemeinderats sind längerfristig finanziell tragbar. Im vorgesehen ersten Umsetzungsjahr 2013 würden totale Mehrkosten von 1,187 Millionen Franken, im Jahr 2014 von 0,837 Millionen Franken und in den Folgejahren von 0,25 Millionen Franken ausgelöst.
Start der Vernehmlassung
Der Gemeinderat gibt die vorgesehenen Änderungen des Personalreglements und des Entschädigungsreglements des Gemeinderats bei sämtlichen im Stadtrat vertretenen Parteien und bei den Personalverbänden in die Vernehmlassung. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 19. August 2011. Geht es nach dem Willen des Gemeinderats, sollen die Stimmberechtigten über die Teilrevisionen entscheiden können. Der Gemeinderat schlägt deshalb vor, die Änderungen freiwillig zur Abstimmung zu bringen. Die Inkraftsetzung der Teilrevisionen ist per 1. Januar 2013 geplant.
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Vortrag des Gemeinderats an den Stadtrat (PDF, 92.8 KB) | 07.12.2017 | 92.8 KB |