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16. Mai 2011 | Gemeinderat, Direktionen

Mit Bussen gegen Littering

Neben zusätzlichen Reinigungen und Sensibilisierungsaktionen setzt die Kampagne „Subers Bärn – zäme geits!“ auch in diesem Jahr wieder auf repressive Massnahmen gegen Abfallsünder. PINTO und die Kantonspolizei sind ab Mitte Mai an den wichtigen Hotspots unterwegs.

Das achtlose Wegwerfen von Abfällen beeinträchtigt die Attraktivität der Städte und verursacht auch in Bern auf Strassen, Plätzen, in Trams, Bussen und Grünanlagen grossen Reinigungsaufwand. Die Stadt Bern appelliert daher seit 2008 mit der Kampagne «Subers Bärn – zäme geits!“ an die Selbstverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Parallel dazu hat sie ihre Reinigungsleistungen gezielt ausgebaut. Diese Bemühungen werden in diesem Jahr wiederum von repressiven Massnahmen ergänzt.

Verwarnungen und Bussen für Littering-Sünder

An ausgewählten Plätzen und Entsorgungsstellen machen in den kommenden Wochen Plakate auf die Littering-Problematik aufmerksam. An diesen Orten werden zudem vermehrt Personen angesprochen, die ihren Abfall nicht korrekt entsorgen. Dabei werden die Betroffenen in einer ersten Phase auf ihre Widerhandlungen aufmerksam gemacht. In der zweiten Phase ahndet die Berner Kantonspolizei Widerhandlungen gemäss der Verordnung über die Ordnungsbussen (KOBV; BSG 324.111). Gestützt auf diese Verordnung können für Littering-Vergehen Bussen von bis zu 300 Franken ausgesprochen werden. Der Repressionsschwerpunkt wird vom städtischen Polizeiinspektorat koordiniert.

Informationen im Netz: www.bern.ch/subersbaern

 

Auszug aus dem

Anhang der kantonalen Verordnung über die Ordnungsbussen 

Einzelne Kleinabfälle wie Dosen, Flaschen, Papier, Verpackungen, Zigarettenstummel, Kaugummi, Essensreste

CHF 40.–

Kleinabfälle wie Dosen, Flaschen, Papier, Verpackungen, Zigarettenstummel, Kaugummi, Essensreste bis zu einer Menge von fünf Litern

CHF 80.–

Hundekot       

CHF 80.–

Inhalt eines Aschenbechers 

CHF 80.–

Siedlungsabfälle aller Art:

a) 5 bis 17 Liter                                                        

b) 17 bis 35 Liter                                                      

c) 35 bis 60 Liter                                                      

d) 60 bis 110 Liter     

 

CHF 100.–

CHF 150.–

CHF 220.–

CHF 300.–

Hinauswerfen von Gegenständen aus dem Fahrzeug

 

CHF 100.–

 

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün

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