Gemeinderat will städtischen Wohnraum weiterhin schützen
Per Ende 2011 wird das kantonale Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum (WERG) aufgehoben – dies hat der Grosse Rat des Kantons Bern Ende 2009 be-schlossen. Mindestens 5500 Wohnungen in der Stadt Bern sind dann nicht mehr vor Umnutzung oder ersatzlosem Abbruch geschützt. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, eine kommunale Regelung in die städtische Bauordnung aufzunehmen, welche diesen Wohnraum weiterhin schützen soll. Die Regelung geht nun in die öffentliche Mitwirkung.
Seit 1976 untersteht die Stadt Bern freiwillig dem Gesetz über die Erhaltung von Wohnraum (WERG). Damit verfolgt sie sozialpolitische Ziele, denn das WERG dient primär der Bekämpfung von Wohnungsnot. Es umfasst Vorschriften, die den Wohnraum vor Abbruch, Umnutzung und anderer Zweckentfremdung insbesondere dann schützen, wenn ein zu knappes Angebot auf dem Wohnungsmarkt vorhanden ist. Diese kantonale Vorschrift geniesst Vorrang vor den kommunalen Zonenvorschriften.
Neuer Artikel in der Bauordnung
Der Grosse Rat des Kantons Bern hat nun dieses Gesetz aufgehoben. Der Schutz von bestehendem Wohnraum entfällt damit Ende 2011. Dem Gemeinderat ist es jedoch ein grosses Anliegen, dass weiterhin ein analoges Instrumente besteht, welches den städtischen Wohnraum schützen hilft. Er hat deshalb beschlossen, die Bauordnung mit einem entsprechenden Artikel zu ergänzen. Die Vorschriften werden jedoch gegenüber dem WERG entschlackt und das Verfahren wird in das Baubewilligungsverfahren integriert. Damit entfällt das mit dem WERG gegenwärtig notwendige eigenständige Bewilligungsverfahren.
Wie das WERG soll der neue Artikel 16a der Bauordnung aber nur dann zur Anwendung kommen, wenn in der Stadt Bern Wohnungsknappheit herrscht, das heisst, wenn der über drei Jahre gemittelte Leerwohnungsbestand unter einem Prozent liegt. Dies trifft in der Stadt Bern aufgrund anhaltend grosser Nachfragen nach Wohnungen bereits seit Jahren zu. Für den Gemeinderat ist deshalb klar, dass auf die 5500 Wohnungen, die heute durch das WERG geschützt sind, nicht verzichtet werden kann, weil dadurch die Wohnungsknappheit weiter verschärft würde.
Änderung unterliegt der Volksabstimmung
Der Gemeinderat schickt die Änderung der Bauordnung nun in die öffentliche Mitwirkung. Bis am 29. April 2011 können sich interessierte Einwohnerinnen und Einwohner, Interessenverbände und politischen Parteien zur Vorlage äussern. Das letzte Wort werden voraussichtlich Ende 2012 die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben. Bis zu diesem definitiven Entscheid kommt der neuen Regelung nach der öffentlichen Auflage im Herbst 2011 Vorwirkung zu. Damit entsteht auch im Jahr 2012 keine Regelungslücke.
Die Mitwirkungsunterlagen liegen ab dem 9. März 2011 wie folgt auf:
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Stadtplanungsamt, Zieglerstrasse 62, 3001 Bern
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Bauinspektorat, Bundesgasse 38, 3001 Bern
Downloads
Titel | Bearbeitet | Grösse |
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Erläuterungsbericht WERG (PDF, 118.5 KB) | 07.12.2017 | 118.5 KB |
Neuer Artikel in der Bauordnung (PDF, 20.2 KB) | 07.12.2017 | 20.2 KB |
Referat A. Tschäppät (PDF, 32.2 KB) | 07.12.2017 | 32.2 KB |
Referat M. Baumann (PDF, 20.6 KB) | 07.12.2017 | 20.6 KB |
Referat R. Buchmüller (PDF, 19.3 KB) | 07.12.2017 | 19.3 KB |
Wohnbautätigkeit in der Stadt Bern (PDF, 710.1 KB) | 07.12.2017 | 710.1 KB |