Bern lehnt Abbau in der Jugend- und Kinderarbeit ab
Der Kanton Bern will der Stadt Bern mit der Revision der Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV) deutlich weniger finanzielle Mittel für die offene Kinder- und Jugendarbeit zukommen lassen. Dagegen wehrt sich der Gemeinderat.
Der Gemeinderat befürchtet eine unangemessen starke Belastung für die Stadt Bern. Im Rahmen der Konsultation der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern zur Revision der ASIV weist er darauf hin, dass eine regional angemessene Angebotsverteilung nicht zur Kürzung von notwendigen und bewährten Angeboten führen dürfe. Die Stadt Bern setzt sich seit Jahren für eine moderne und bedarfsgerechte Kinder- und Jugendarbeit ein. Sie hat Angebote geschaffen, die sowohl für den Kanton wie auch andere Gemeinden Vorbildcharakter haben. Dafür dürfe sie nun nicht bestraft werden, findet der Gemeinderat.
Zentrumsfunktion der Städte berücksichtigen
Durch die Revision der ASIV sollen neu die beiden Bereiche familienergänzende Kinderbetreuung und offene Kinder- und Jugendarbeit in der gleichen Verordnung geregelt werden. Diese Absicht begrüsst der Gemeinderat. Mit dem vorgeschlagenen Finanzierungsmodell ist er aber nicht einverstanden. Im Bericht «Jugend und Gewalt“ betont der Regierungsrat die Bedeutung der offenen Kinder- und Jugendarbeit für die Vermeidung von Konflikten und Gewalt. Die Stadt Bern, die durch ihre Zentrumsfunktion viele auswärtige Jugendliche anzieht und dadurch auch überdurchschnittlich mit Gewaltphänomenen konfrontiert wird, würde mit der revidierten ASIV gegenüber anderen Gemeinden stark benachteiligt. Der Gemeinderat erwartet, dass die Zentrumsfunktion der Städte in der ASIV berücksichtigt wird, indem zum Beispiel bei der Berechnung der Beiträge neben den in der Gemeinde wohnhaften Kinder und Jugendlichen auch die vorhandenen Ausbildungsplätze der Sekundarstufe II miteinbezogen werden.
Geschwisterrabatte bei der Familienergänzenden Tagesbetreuung
Der Gemeinderat bedauert, dass die Gelegenheit der Revision der ASIV nicht dazu genutzt wurde, bei der Berechnung der Elterntarife für die familienergänzende Tagesbetreuung wie in anderen Kantonen auf die Steuerveranlagung abzustellen. Dies würde die Berechnung der Tarife deutlich vereinfachen und wäre für die Eltern transparenter. Nach wie vor finanziell stark belastet werden Mittelstandsfamilien, die mehrere Kinder familienergänzend betreuen lassen. Hier fordert der Gemeinderat die Einführung eines Geschwisterrabatts, der den Familien eine spürbare finanzielle Entlastung bei den Tarifen bringt.