Gemeinderat unterstützt Freiwilligkeit der Basisstufe
Der Entwurf zur Teilrevision des kantonalen Volksschulgesetzes enthält wichtige Neuerungen. Hauptpunkte sind: Eine Grundlage zur Basisstufe wird geschaffen, die Schulsozialarbeit verankert und der zweijährige Kindergarten wird obligatorisch. Der Gemeinderat der Stadt Bern begrüsst in seiner Stellungnahme diese Änderungen. Was die Schulsozialarbeit angeht, erwartet er eine gemeinsame Finanzierung durch Kanton und Gemeinden.
Dank des teilrevidierten Volksschulgesetzes des Kantons könne sich die Volksschule in zentralen bildungspolitischen Bereichen weiterentwickeln. Das schreibt der Gemeinderat in seiner Vernehmlassungsantwort. Er begrüsst die Anpassungen an HarmoS, insbesondere dass der zweijährige Kindergartenbesuch obligatorisch und die gesetzliche Grundlage für die Einführung des Lehrplans 21 gelegt wird. Beide Elemente seien wichtig für die interkantonale Harmonisierung.
Umdenken bei Basisstufe
Im Bereich Basisstufe hat sich der Gemeinderat ursprünglich für eine flächendeckende Einführung eingesetzt. Angesichts des breiten politischen Widerstandes unterstützt er nun ein pragmatisches Vorgehen und die Freiwilligkeit für die Gemeinden, die Basisstufe einzuführen. Die Einführung dürfe allerdings nicht von der Zustimmung der betroffenen Lehrkräfte abhängig gemacht werden. Allerdings sollten die Gemeindebehörden die Lehrkräfte vor dem Entscheid über die Einführung anhören.
Schulsozialarbeit gemeinsam finanzieren
Dass das Volksschulgesetz neu die Schulsozialarbeit regelt, ist für den Gemeinderat zentral. Die Stadt Bern hat die Schulsozialarbeit bereits vor Jahren eingeführt – mit grossem Erfolg. Sie wirke sich positiv auf das Schulklima aus, entlaste die Lehrpersonen und unterstütze die Schülerinnen und Schüler. Nicht einverstanden ist der Gemeinderat mit der geplanten Formulierung im Volksschulgesetz, wonach der Kanton Beiträge an die Schulsozialarbeitskosten der Gemeinden leisten kann. Kanton und Gemeinden müssten - dort, wo ihr Bedarf ausgewiesen sei - die Schulsozialarbeit zwingend gemeinsam finanzieren.
Moderates Reformtempo
Der Gemeinderat unterstützt in seiner Stellungnahme das pragmatische Vorgehen des Kantons. Zum Schutz einer starken und gesunden Volksschule sei ein moderates Reformtempo wichtig. Der Pragmatismus müsse jedoch dort ein Ende haben, wo er notwendige Reformen unterdrücke. Vom Gemeinderat begrüsst wird, dass die Gemeinden im Volksschulbereich einen grösseren Gestaltungsspielraum erhalten. Im Interesse der Chancengleichheit müsse aber sichergestellt sein, dass der Kanton das Steuer für die bildungspolitischen Eckwerte in der Hand behalte.