Bern erhält eine Sozialhilfekommission
In der Stadt Bern soll künftig die neu geschaffene Sozialhilfekommission tätig sein - mit Vertretungen der politischen Parteien sowie externen Fachleuten als Sozialbehörde. Der Gemeinderat hat beschlossen, die entsprechenden reglementarischen Grundlagen per 1. März 2011 in Kraft zu setzen. Er hat zudem die drei Expertinnen und Experten gewählt.
Gemäss kantonaler Vorgabe muss jede Gemeinde eine Sozialbehörde führen. Die Sozialbehörde ist das strategische Organ der kommunal bereitgestellten öffentlichen Sozialhilfe. Sie beaufsichtigt den Sozialdienst und beurteilt Grundsatzfragen der Sozialhilfe. Die Gemeinden sind in der Organisation der Sozialbehörde frei.
Neu organisierte Sozialbehörde
Nach Beschlussfassung durch den Stadtrat besteht die Sozialbehörde neu aus 9-13 Mitgliedern. Sie heisst fortan Sozialhilfekommission und soll ab 1. März 2011 tätig werden. Der Stadtrat wählt die politischen Vertretungen, die nicht Mitglied des Stadtrats sein dürfen, der Gemeinderat die externen Fachleute. Daneben ist von Amtes wegen - mit beratender Stimme und Antragsrecht - die Direktorin oder der Direktor für Bildung, Soziales und Sport Mitglied der Kommission. Die Leitung des Sozialamtes nimmt an den Kommissionssitzungen teil. Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 26. Januar die folgenden drei Personen als stadtverwaltungsexterne Fachleute in die Sozialhilfekommission gewählt: Damit ist es gelungen, Expertinnen und Experten aus Lehre und Praxis mit ergänzen-der fachlicher Ausrichtung zu gewinnen. Die Fraktionen des Stadtrats haben sich auf sieben Sitze für die politischen Vertretungen geeinigt und die Nominationen entsprechend eines ausgehandelten Schlüssels bekannt gegeben. Diese sind vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen und dem Stadtrat zur Wahl vorgeschlagen worden. Der Stadtrat wird seine Wahl in einer der nächsten Sitzungen vornehmen.
Drei externe Fachleute neu gewählt
Stadtrat wählt politische Vertretungen