Städtische Mieten werden per 1. Mai 2011 erneut gesenkt
Der nationale Referenzzinssatz für Hypotheken wird am 1. Mai 2011 von drei Prozent auf 2,75 Prozent gesenkt. Die städtische Liegenschaftsverwaltung gibt ihren Mieterinnen und Mietern diese Senkung unter Berücksichtigung der kostentreibenden Faktoren weiter.
Per 1. Mai 2011 wird die städtische Liegenschaftsverwaltung die Mieten für die Wohnungen im Portfolio des Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik der Stadt Bern senken. Bereits per 1. Januar 2010 passte die Liegenschaftsverwaltung die Mieten nach unten an, nachdem im September 2009 der Referenzzinssatz von 3,25 Prozent auf drei Prozent gesunken war.
Im Schnitt 1,8 Prozent tiefere Mieten
Die aktuelle reine Mietzinssenkung aufgrund des um 0,25 Prozent tieferen Referenzzinssatzes beträgt 2,91 Prozent. Da jedoch gleichzeitig die Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise und die Steigerung der allgemeinen Kosten bei der Mietzinsanpassung berücksichtigt werden, sinken die städtischen Mieten um durchschnittlich 1,8 Prozent. Die Höhe der einzelnen Mietzinsanpassung hängt vom Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses ab. Je nachdem, ob ein Mietvertrag vor oder nach der letzten Mietzinsanpassung abgeschlossen wurde, kann die Höhe aufgrund des unterschiedlichen Anrechts auf eine Anpassung der allgemeinen Kostensteigerung und des Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) variieren. Die Liegenschaftsverwaltung wird alle betroffenen Mieterinnen und Mieter schriftlich über die Senkung informieren.
Einheitlicher Referenzzinssatz seit 2008
Seit dem 10. September 2008 gilt für die ganze Schweiz für Mietzinsanpassung aufgrund von Änderungen des Hypothekarzinses ein einheitlicher Referenzzinssatz. Dieser Referenzzinssatz wird vierteljährlich erhoben und durch das Bundesamt für Wohnungswesen veröffentlicht. Der Referenzzinssatz stützt sich auf den volumengewichteten durchschnittlichen Zinssatz für Hypothekarforderungen der Banken.