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9. Dezember 2010 | Gemeinderat, Direktionen

Dr. Jost Hartmann-Preis ist zum 12. Mal verliehen worden

Heute haben Stadtpräsident Alexander Tschäppät und Denkmalpfleger Jean-Daniel Gross den Jost Hartmann-Preis an drei Einzelpersonen, drei Bauherrschaften und zwei Architektengemeinschaften übergeben dürfen. Diese haben sich um die besonders sorgfältige Renovation von Altstadthäusern verdient gemacht.

Dr. jur. Jost Hartmann hat mit letztwilliger Verfügung vom 27. Juni 1985 ein Legat ausgesetzt, «mit der Auflage, eine Stiftung zu errichten, aus der jeweils die am besten renovierten Häuser in der Altstadt von Bern prämiert werden». Der Gemeinderat hat das Wertschriftenlegat angenommen; mit dem der Gemeinde Bern zugewiesenen Betrag wurde der «Dr. Jost Hartmann-Fonds» geschaffen. Der Dr. Jost Hartmann-Preis wird in Intervallen von zwei Jahren vergeben, so dass aus dem Vermögensertrag jeweils rund 30 000 Franken zur Verfügung gestellt werden können. Die Verleihung wurde nach 1988 dieses Jahr zum 12. Mal durchgeführt.

Als Jury ist die Denkmalpflege-Kommission der Stadt Bern eingesetzt, die von Denkmalpfleger Jean-Daniel Gross präsidiert wird. Weitere Mitglieder sind: Silvia Müller (Betriebsinhaberin/Geschäftsführerin), Michael Gerber (kantonaler Denkmalpfleger), Jutta Strasser (Architektin), Rolf Suter (Architekt), Jürg Schweizer (ehem. kantonaler Denkmalpfleger).

Aufgrund der öffentlichen Ausschreibung im März diesen Jahres gingen von Bauherrschaften, Architektinnen und Architekten sowie von Dritten zahlreiche Anmeldungen ein, die ergänzt wurden durch Vorschläge aus dem Kreis der Jury. All diese Objekte wurden an einer ganztägigen Zusammenkunft besichtigt.

Die Grundsätze der Beurteilung, wie sie von der Jury festgelegt wurden, lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Neben Fassadenrestaurierungen sollen auch Innenrestaurierungen sowie die Förderung einer belebten Altstadt ausgezeichnet werden.
  • Es sollen nicht Lösungen, welche lediglich die gesetzlichen Bestimmungen der Bauordnung erfüllen, sondern in erster Linie zukunftsweisende Beispiele, welche deutlich über dem üblichen Durchschnitt liegen, ausgezeichnet werden.
  • Neben Bauherrschaften oder Architektinnen und Architekten sollen auch Handwerkerinnen und Handwerker berücksichtigt werden.
  • Bauten öffentlicher Bauträgerschaften sollen ebenfalls ausgezeichnet, nicht aber mit einem Geldpreis bedacht werden. 

Aufgrund dieser Kriterien wurden die Preisträgerinnen und Preisträger ausgewählt. Die Auszeichnungen werden in Form der 1988 vom Künstler Daniel de Quervain gestalteten Urkunde übergeben, welche in einem knappen Text die besondere Leistung der Ausgezeichneten aufführt.

 

Urkundentexte:

DER DR. JOST HARTMANN-PREIS 2010 wird

Herrn Dr. med Severin Coninx und Frau Christine Gautschi
verliehen für die Erneuerung ihrer Liegenschaft Junkerngasse 63. Das Bewusstsein um die ausserordentlichen Qualitäten des Altstadthauses und die beispielhafte Wertschätzung der historischen Bausubstanz verdienen ebenso hohe Anerkennung wie die Bereitschaft diese durch sorgfältige Restaurierung, Ergänzung und Erneuerung auch für künftige Generationen zu erhalten.

dem Architekturbüro André Born
verliehen für die beispielhafte Planung und Realisierung der Gesamtsanierung Junkerngasse 63. Der Umbau ist über die bemerkenswerte restaurative Grundhaltung hinaus ein herausragendes Beispiel dafür, wie sich neuzeitliche Bauteile von hoher gestalterischer und konzeptueller Qualität in wertvollen historischen Bestand einfügen lassen.

Herrn Thomas Jost
verliehen für den sorgfältigen und originalgetreuen Wiederaufbau der historischen Kachelöfen und Cheminées, die, trotz strenger Auflagen, wieder im ursprünglichen Sinn mit Holz befeuert werden.

Herrn Erich Liechti
verliehen für die handwerkliche Präzision und grosse Sorgfalt bei der Restaurierung der wertvollen alten Fenster und den auf die kostbaren Intérieurs abgestimmten Nachbau neuer Fenster nach historischem Vorbild.

Herrn Erwin Marthaler
verliehen für sein grosses persönliches Engagement um die Freilegung und Restaurierung der historischen Substanz der Wohnung im dritten Obergeschoss an der Kramgasse 39. Es ist sein Verdienst, dass der historische Charakter und der besondere Charme der Altstadtwohnung heute wieder zum Ausdruck kommen.

dem Bundesamt für Bauten und Logistik
verliehen für die beispielhafte Gesamtrennovation des Parlamentsgebäudes. Das hohe Bewusstsein der Bauherrschaft um nationales Kulturgut und die bei der Sanierung des Parlamentsgebäudes wahrgenommene Verantwortung sind vorbildlich und verdienen höchste Anerkennung.

dem Architekturbüro Aebi & Vincent
verliehen für die mit grosser Sorgfalt und Akribie durchgeführte Planung und Realisierung der Gesamtrennovation des Parlamentsgebäudes. Die intensive Auseinandersetzung mit dem Bestand und die gewählten subtilen Eingriffe bei der Modernisierung der symbolträchtigen Räume zeugen von einem ausgeprägten Bewusstsein für wertvolle historische Bausubstanz. Die hohe Qualität der zeitgenössischen Ergänzungen verbindet sich überzeugend mit dem historischen Altbau und führt zu einem stimmigen Gesamtbild dieses einzigartigen Baudenkmals.

der Cigarren Flury AG
verliehen für den sorgfältigen, sachgerechten Umgang mit dem wertvollen Intérieur des seit Generationen geführten traditionsreichen Tabakgeschäfts am Bahnhofplatz 3. Von modischen Trends unbeeindruckt wurde immer an der originalen Ladenausstattung von 1913-14 festgehalten; diese ungebrochene Wertschätzung des heute als stimmungsvoll und einzigartig wahrgenommenen Altstadtgeschäfts verdient hohe Anerkennung.

 

Informationsdienst der Stadt Bern

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