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24. November 2010 | Gemeinderat, Direktionen

Hundeverordnung tritt per 1. Februar 2011 in Kraft

Hunde müssen in der Stadt Bern bald definitiv an die Leine: Der Gemeinderat hat die bereinigte Hundeverordnung genehmigt. Sie tritt am 1. Februar in Kraft. Um die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer für die neue Regelung zu sensibilisieren, ist eine Präventionskampagne geplant.

Ab dem 1. Februar 2011 gilt für Vierbeiner vielerorts in der Stadt Leinenzwang: So unter anderem in der gesamten Innenstadt, auf Aussenanlagen von Kindergärten und Schulen, auf Spiel- und Sportplätzen und in den meisten öffentlichen Park- und Grünanlagen der Stadt Bern. Der Gemeinderat hat den Vernehmlassungsentwurf der Hundeverordnung im August genehmigt und ihn im Anschluss den umliegenden Gemeinden sowie den Quartierorganisationen der Stadt Bern zur Stellungnahme unterbreitet. Aufgrund der Rückmeldungen wurde die Verordnung nun minim angepasst.

Hunde dürfen nur noch angeleint auf den Spielplatz

Neu gilt auf allen öffentlichen Spielplätzen Leinenzwang, auf eine separate Auflistung der Spielplätze im Anhang wird verzichtet. Ebenfalls neu ist, dass die gesamte Parkanlage Rosengarten und nicht nur der Spielplatz dem Leinenzwang unterstellt ist. Dies gilt auch für weitere Anlagen, z.B. den Monbijou Park. Weiterhin freien Auslauf geniessen Hunde in den meisten Wäldern und auf den Wegen entlang der Aare. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit der neuen Regelung das Nebeneinander von Mensch und Tier im stark genutzten öffentlichen Raum vereinfacht wird. Um die Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer zu sensibilisieren, ist ab Februar 2011 eine Präventionskampagne geplant.

 

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Titel Bearbeitet Grösse
Hundeverordnung inkl. Anhang (PDF, 616.3 KB) 07.12.2017 616.3 KB

Informationsdienst der Stadt Bern

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