Gemeinderat verabschiedet Botschaft zur StaBe-Rückführung
Im Herbst 2009 hat der Gemeinderat seinen Willen bekundet, die Stadtbauten Bern (StaBe) wieder zurück in die Verwaltung zu führen. Der Stadtrat ist dem Gemeinderat im Frühling 2010 grundsätzlich gefolgt. Da für die Rückführung die Zustimmung des Stimmvolkes nötig ist, legt der Gemeinderat dem Stadtrat jetzt die Abstimmungsbotschaft vor. Stimmt der Stadtrat der Botschaft zu, können die Stimmberechtigten voraussichtlich im Mai 2011 über das Geschäft abstimmen.
Der Gemeinderat hat sich im Herbst 2009 entschieden, die StaBe wieder zurück in die Verwaltung führen zu wollen. Am 18. März 2010 ist der Stadtrat der Haltung des Gemeinderats grundsätzlich gefolgt, indem er den nötigen Projektierungskredit aufstockte und den Gemeinderat beauftragte, eine Abstimmungsvorlage für einen Grundsatzentscheid zur Rückführung der StaBe vorzulegen.
An seiner letzten Sitzung hat der Gemeinderat nun die Abstimmungsbotschaft zuhanden des Stadtrats verabschiedet. Findet das Geschäft die Zustimmung des Parlaments, gelangt es voraussichtlich am 15. Mai 2011 zur Abstimmung. Sagt auch das Volk Ja, wird der Gemeinderat die zukünftige Organisationsform des städtischen Immobilienmanagements festlegen und die nötigen Reorganisationsarbeiten einleiten. Die Rückführung wird per 1. Januar 2014 angestrebt.
Konstrukt der StaBe unbefriedigend
Nach Meinung des Gemeinderats und mehrheitlich des Stadtrats hat sich das Konstrukt der StaBe als Anstalt nicht bewährt. Die StaBe ist Eigentümerin der städtischen Immobilien im Verwaltungsvermögen und gehört zu 100 Prozent der Stadt Bern, gleichzeitig ist die Stadtverwaltung die mit Abstand wichtigste Mieterin. Diese Konstellation führte wiederholt zu Rollenkonflikten. Zudem sind die Immobilien im Verwaltungsvermögen zentral für die Aufgabenerfüllung der öffentlichen Hand. Die Rückführung würde wieder direkte politische Einflussnahme ermöglichen, klarere Verantwortlichkeiten schaffen sowie architektonische und städtebauliche Qualität sicherstellen.
Neue Rechnungslegungsvorschriften bringen tiefere Abschreibungen
Der Auslagerungsentscheid der Stimmberechtigten im Jahr 2002 war primär finanzpolitisch motiviert. Er erlaubte die Anwendung tieferer Abschreibungssätze, was zu jährlichen Einsparungen in der laufenden Rechnung der Stadt von anfänglich rund 20 Millionen Franken führte. Per 1. Januar 2014 werden im Kanton Bern voraussichtlich geänderte Rechnungsvorschriften in Kraft treten. Diese sehen wesentlich tiefere Abschreibungssätze vor. Damit besteht aus abschreibungstechnischer Sicht kein Grund mehr für das Weiterbestehen der StaBe.
Downloads
Titel | Bearbeitet | Grösse |
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Botschaft des Stadtrats an die Stimmberechtigten (Entwurf des Gemeinderats) (PDF, 347.4 KB) | 07.12.2017 | 347.4 KB |
Vortrag des Gemeinderats an den Stadtrat (PDF, 79.1 KB) | 07.12.2017 | 79.1 KB |