Tagesschule: Anpassung an kantonale Vorgaben
Jedes Kind hat Anspruch auf einen Tagesschulplatz. So sehen es die neuen kantonalen Vorgaben vor. Der Gemeinderat hat nun die städtischen Bestimmungen entsprechend angepasst. Ursprünglich war geplant, das Tagesschulwesen im Schulreglement zu regeln und das bestehende Tagesschulreglement aufzuheben. Die Teilrevision des Schulreglements ist derzeit aber blockiert, weil das Referendum (Volksvorschlag) dagegen zustande gekommen ist. Dieses richtet sich nicht gegen die Regelung des Tagesschulwesens, sondern gegen die Zusammenarbeitsformen auf der Sekundarstufe I. Damit die Anpassungen an die kantonalen Vorgaben im Tagesschulbereich trotzdem fristgerecht auf das Schuljahr 2010/2011 in Kraft treten können, hat der Gemeinderat als Übergangslösung eine Änderung der Tagesschulverordnung und eine indirekte Änderung des Tagesschulreglements vorgenommen. Mit der Abstimmung zum Schulreglement am 28. November 2010 soll – bei Zustimmung – diese Übergangslösung wieder aufgehoben werden.
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Tagesschulverordnung Übergangslösung 2004 (PDF, 53.5 KB) | 11.02.2014 | 53.5 KB |