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18. August 2010 | Gemeinderat, Direktionen

Mehr Sicherheit dank Leinenzwang für Hunde

Schon bald müssen Hunde in der Stadt Bern vielerorts an die Leine: Der Gemeinderat hat den Nachbargemeinden einen Hundeverordnungsentwurf zur gesetzlich vorgeschriebenen Koordination geschickt. In der Hundeverordnung wird geregelt, wo für die Hunde in der Stadt Leinenzwang gilt. Damit soll die Sicherheit der Bevölkerung erhöht und das Nebeneinander von Mensch und Tier im öffentlichen Raum verbessert werden.

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Konfrontationen zwischen Hundehalterinnen und -haltern und der übrigen Bevölkerung in der Stadt Bern. Dem will der Gemeinderat in Zukunft entgegenwirken. Der nun vorliegende Entwurf zur Hundeverordnung schafft Klarheit bezüglich der Orte, an denen Hunde an der Leine zu führen oder verboten sind. Der Leinenzwang für die Vierbeiner gilt nur an bestimmten Orten: zum Beispiel auf Aussenanlagen von Kindergärten und Schulen, auf Spiel- und Sportplätzen oder in den meisten öffentlichen Park- und Grünanlagen der Stadt Bern. Bedingt durch das grosse Menschenaufkommen müssen Hunde künftig auch in der Berner Innenstadt an die Leine. Dem Gemeinderat ist es zugleich ein wichtiges Anliegen, dass die Hunde weiterhin genügend freien Auslauf erhalten: So besteht in den meisten Wäldern oder auf den Wegen entlang der Aare kein Leinenzwang.

Mehr Sicherheit für alle

Mit der neuen Hundeverordnung soll mehr Transparenz und Sicherheit in der Stadt im Kontakt mit Hunden geschaffen werden. Vor allem Örtlichkeiten, wo sich viele Kinder und Jugendliche aufhalten, wurden bei der Erarbeitung der Verordnung berücksichtigt. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit diesen einfachen Regeln das Nebeneinander von Mensch und Tier im stark genutzten öffentlichen Raum vereinfacht wird. Bereits heute gilt an verschiedenen Orten in der Stadt die Leinenpflicht für Hunde. Mancherorts bleibt den Vierbeinern der Zutritt gänzlich verwehrt, so etwa auf den Friedhöfen, in den städtischen Freibädern oder im eintrittspflichtigen Teil des Tierparks. Neue Hundeverbote sind in der Hundeverordnung vorerst nicht vorgesehen.

Miteinbezug der Nachbarsgemeinden

Die umliegenden Gemeinden erhalten nun wie gemäss kantonaler Tierschutzverordnung vorgesehen den Entwurf der Hundeverordnung zur Stellungnahme. Geplant ist, dass die bereinigte Verordnung bis Ende 2010 vom Gemeinderat definitiv verabschiedet wird. Danach soll sie möglichst rasch in Kraft gesetzt werden.

 

Informationsdienst der Stadt Bern

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