Neue Eisbahnverordnung erlassen
Der Gemeinderat hat eine neue Eisbahnverordnung erlassen. Sie ersetzt die bisherige Betriebsordnung und regelt den Betrieb und die Benutzung der städtischen Kunsteisbahnen Weyermannshaus und Ka-We-De. In der Eisbahnverordnung ist unter anderem der Zugang für die Öffentlichkeit, die Aufsicht über die Eisbahnen und die Erteilung von Veranstaltungsbewilligungen festgelegt. Zudem enthält die Verordnung die Spielregeln für das Verhalten auf der Eisfläche. Die Eisbahnverordnung tritt per 1. Oktober 2010 in Kraft.
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Eisbahnverordnung (PDF, 31.4 KB) | 07.12.2017 | 31.4 KB |