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18. August 2010 | Gemeinderat, Direktionen

Gemeinderat empfiehlt ein Nein zur unsozialen AVIG-Revision

Am 26. September 2010 stimmt das Volk über das Referendum gegen die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) ab. Der Gemeinderat sagt klar Nein zur Revision: Für ihn bringt sie einen Abbau, verlagert Kosten von der Arbeitslosenversicherung in die Sozialhilfe und führt damit zu immensen Mehrkosten bei Kantonen und Gemeinden. Der Gemeinderat fordert, dass der Bund die Sozialversicherungen gesamthaft betrachtet und nicht die Arbeitslosenversicherung auf Kosten der Sozialhilfe saniert.

Die Schulden abbauen und das strukturelle Defizit der Arbeitslosenversicherung beseitigen, das sind offiziell die beiden Hauptziele der AVIG-Revision. Um Geld zu sparen, soll der Bund Arbeitslosen künftig zum Beispiel weniger lange Taggelder ausbezahlen. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass dadurch in Tat und Wahrheit kein Rappen gespart wird. Vielmehr findet eine doppelte Kostenabwälzung statt: einerseits von der Arbeitslosenversicherung auf die Sozialhilfe, andererseits vom Bund auf Kantone und Gemeinden.

Von der ALV in die Sozialhilfe

Die AVIG-Revision führt zu einer markanten Mehrbelastung der Sozialhilfe. Die Arbeitslosigkeit ist in den grossen Städten im gesamtschweizerischen Vergleich überdurchschnittlich hoch. Deshalb ist ein Leistungsabbau bei der Arbeitslosenversicherung für die Städte besonders schwerwiegend. Bereits heute sind Arbeitslosigkeit bzw. fehlende Leistungen der Arbeitslosenversicherung einer der wichtigsten Gründe, weshalb jemand neu in die Sozialhilfe aufgenommen wird. Rund jeder dritte neue Fall ist die Folge von Arbeitslosigkeit bzw. Aussteuerung bei der Arbeitslosenversicherung. Baut die Arbeitslosenversicherung ihre Leistungen ab, führt das zu mehr und länger dauernder Unterstützung, was wiederum Sozialhilfekosten steigen lässt.

Mehrausgaben für Kantone und Gemeinden

Der Gemeinderat erachtet es als stossend und staatspolitisch unhaltbar, dass Sanierungen der Sozialversicherungen des Bundes zu Lasten der Kantone und vor allem der in der Sozialhilfe besonders betroffenen Gemeinden vorgenommen werden sollen. Es geht nach Auffassung des Gemeinderats nicht an, die verschiedenen sozialen Sicherungssysteme isoliert zu betrachten und einzig aus der Optik des Bundes finanziell zu sanieren. Wichtig ist eine Gesamtbetrachtung der sozialen Sicherungssysteme, welche sicherstellt, dass nicht einfach soziale Kosten von einer bundesstaatlichen Ebene auf die nächste oder übernächste verschoben werden.

Steuerzahlerinnen und -zahler legen drauf

Die AVIG-Revision führt bei Kantonen und Gemeinden infolge der Abschiebung von Ausgesteuerten in die Sozialhilfe zu Mehrbelastungen von bis zu 300 Millionen Franken. Diese Mehrkosten tragen alle – auch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Für den Gemeinderat ist es finanzpolitisch inakzeptabel, dass der Bund mit einer scheinbaren Sparvorlage seine Probleme löst, ungeachtet dessen, dass er auf den unteren Staatsebenen neue schafft. Das ist pure Vogel-Strauss-Politik.

Revision des ganzen Sozialversicherungssystems nötig

Der Gemeinderat ist für eine finanzielle Sanierung der Arbeitslosenversicherung. Er wendet sich aber entschieden gegen einen Abbau, der von der Sozialhilfe aufgefangen werden müsste. Die Sozialhilfe kann die Mängel der Arbeitslosenversicherung nicht ausmerzen. Es ist auch nicht ihre Aufgabe. Bei allen Revisionen des Sozialversicherungssystems sind die Auswirkungen auf die Kantone und insbesondere auch auf die Städte besonders auszuweisen und zu berücksichtigen.

 

Informationsdienst der Stadt Bern

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