Navigieren auf Mediencenter

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

22. Juni 2010 | Gemeinderat, Direktionen

Stalking: Im Verdachtsfall rasch und richtig reagieren

Trotz der zunehmenden öffentlichen Diskussion ist Stalking noch immer ein wenig bekanntes Thema. Viele Betroffene wissen oftmals nicht, dass es sich bei den Belästigungen um Stalking handelt und wie sie damit umgehen sollen. Das Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz, das eine Beratungsstelle für Stalking-Opfer führt, will deshalb die Öffentlichkeit stärker für das Thema sensibilisieren.

Seit 2003 führt das Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz der Stadt Bern die Fachstelle Häusliche Gewalt. Dabei waren die Beraterinnen immer wieder mit Fällen von Stalking konfrontiert. Als Stalking wird das bewusste, böswillige und wiederholte Verfolgen, Belästigen oder Schikanieren einer Person bezeichnet. Aufgrund dieser Erfahrungen hat das Amt ein spezielles Beratungsangebot für Betroffene geschaffen. Tatsächlich setzt die Beratung von Stalking-Opfern spezifisches Fachwissen voraus, damit rasch und richtig reagiert werden kann. Laut Studien aus Deutschland und den USA  sind rund 12 Prozent der Bevölkerung - davon rund 87 Prozent Frauen und rund 13 Prozent Männer - einmal in ihrem Leben von Stalking betroffen. Anlässlich eines Mediengesprächs haben die Verantwortlichen heute die Fachstelle Stalking-Beratung vorgestellt und für das Thema sensibilisiert.

Unkomplizierte und schnelle Hilfe

Die Fachstelle Stalking-Beratung ist niederschwellig gestaltet, damit Betroffene unkompliziert, schnell und kostenlos Unterstützung erhalten. Konkret können sie sich entweder persönlich bei der Fachstelle melden oder sie telefonisch kontaktieren. Bei der Beratung wird als Erstes abgeklärt, ob eine Belästigung als Stalking einzustufen ist und wenn ja, welche Möglichkeiten dem Opfer zur Verfügung stehen. «Dies ist umso bedeutender, als die rechtliche Situation für Stalking-Opfer in der Schweiz bis heute unbefriedigend ist“, so Ester Meier, Leiterin des Amts für Erwachsenen- und Kindesschutz. Im Gegensatz etwa zu Deutschland oder Österreich kennt die Schweiz kein Anti-Stalking-Gesetz. Bisher hat der Bundesrat mit Verweis auf das bestehende Strafrecht eine schweizweite gesetzliche Regelung nicht als notwendig erachtet. «Das geltende Strafrecht bietet aber nur eingeschränkten Schutz und das Opfer muss selber den Gang zum Richter antreten“, so Ester Meier.

Eine massive psychische Belastung

Aufgrund eines konkreten Fallbeispiels erläuterte Franziska Delaquis, Bereichsleiterin Intake Center beim Amt für Erwachsenen- und Kindesschutz und Leiterin Fachstelle Stalking-Beratung, wie eine Intervention der Fachstelle abläuft. Dabei geht es nach einer eingehenden Bestandesaufnahme darum, eine Risikoanalyse vorzunehmen und mögliche Handlungsstrategien zu erarbeiten. Das Ziel dabei ist klar: «Der Stalker oder die Stalkerin darf nicht zum Mittelpunkt des eigenen Lebens werden“, sagt Franziska Delaquis. Erhalten Betroffene keine adäquate Unterstützung, wird der Stalker oder die Stalkerin für die Opfer zum dominierenden Fixpunkt in ihrem Alltag. Die Folgen sind vielfältig und reichen von Angstzuständen und Schlafstörungen über soziale Isolation bis hin zu Depressionen. «Auch wenn es meist eine gewisse Zeit dauert, bis das Stalking aufhört: Durch die enge Begleitung der Fachstelle werden die Betroffenen psychisch stark entlastet“, weiss Franziska Delaquis. Und die Erfahrungen zeigen: Mit einer professionellen Beratung steigen die Chancen, dass das Stalking gestoppt werden kann, deutlich.

Fachstelle Stalking-Beratung

Predigergasse 10, 3000 Bern 7
Telefon 031 321 69 07
Mail: stalking@bern.ch

 

Downloads

Downloads
Titel Bearbeitet Grösse
Präsentation (PDF, 51.8 KB) 07.12.2017 51.8 KB
Stalking Fallbeispiel (PDF, 17.8 KB) 07.12.2017 17.8 KB

Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie

Weitere Informationen.

Archiv

Fusszeile