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2. Juni 2010 | Gemeinderat, Direktionen

Kantonales Musikschulgesetz: Gemeinderat begrüsst mehr Autonomie für Gemeinden

Die Gemeinden sollen im Musikschulbereich mehr Gestaltungsspielraum haben. Das sieht der Entwurf zum neuen kantonalen Musikschulgesetz vor. Der Gemeinderat der Stadt Bern begrüsst diesen Grundsatz. Er weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass der Musikschulunterricht weiterhin flächendeckend und für alle sozialen Schichten zugänglich sein soll.

Ein vielfältiges Angebot an Musikschulen, angepasst an die Bedürfnisse der Regionen, gesteuert und finanziert durch die Gemeinden. Das sieht - grob zusammengefasst - der Entwurf zum kantonalen Musikschulgesetz vor. Das heutige System des Musikschulwesens wird darin grundsätzlich beibehalten. Nach Ansicht des Gemeinderats ist das erfreulich. Er begrüsst auch, dass der Entwurf schlank und knapp ist und den Gemeinden einen grossen Gestaltungsspielraum gibt. In seiner Stellungnahme zuhanden des Kantons hält er fest, dass die Musikschulen ein wichtiger Bestandteil des regionalen und kantonalen Bildungsangebots seien, der erhalten werden müsse.

Angst vor dem Rotstift der Gemeinden

Allerdings besteht nach Ansicht des Gemeinderats die Gefahr, dass die Gemeinden aus rein finanziellen Überlegungen ihr Engagement für den Musikschulunterricht auf ein Minimum reduzieren, wenn sie mehr Autonomie haben. Das würde aber die Chancengleichheit im Kanton gefährden. Für den Gemeinderat ist es wichtig, dass es im Kanton Bern ein flächendeckendes Angebot an Musikschulunterricht gibt, das für alle sozialen Schichten zugänglich ist. Dafür müsse im Gesetz mit geeigneten Massnahmen gesorgt werden. Weiter begrüsst der Gemeinderat, dass Kanton und Gemeinden das Musikschulangebot weiterhin gemeinsam ausgestalten.

 

Informationsdienst der Stadt Bern

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