Stadttauben haben das besetzte Grundstück in Bern-Bümpliz geräumt
Am 19. Mai 2010 wurden die Stadttauben durch die Stadt aufgefordert, das besetzte Grundstück in Bern-Bümpliz bis am 31. Mai 2010 zu räumen. Dem städtischen Ultimatum sind die Stadttauben nun über Pfingsten nachgekommen. Das Angebot eines Gebrauchsleihevertrages für das Areal Wankdorf City vom 31. Mai bis am 31. August 2010 haben sie jedoch bis jetzt nicht angenommen. Ihr jetziger Standort ist unbekannt.
Am 13. März 2010 haben die Stadttauben, eine Gruppierung, die alternative Wohnformen pflegt, ein städtisches Grundstück in Bern-Bümpliz besetzt. Im Hinblick auf eine einvernehmliche Lösung hat die Stadt darauf alt Regierungsstatthalterin Regula Mader beauftragt, mit allen alternativen Wohngruppen auf Stadtboden Verhandlungen zu führen und das Gespräch zu suchen. Eine einvernehmliche Lösung konnte jedoch keine gefunden werden.
Stadt bietet Wankdorf-City an
Am 19. Mai 2010 wurde den Stadttauben und dem Verein Alternative (Stadtnomaden) das Angebot zu einem Gebrauchsleihevertrag für das Areal Wankdorf-City vom 31. Mai bis zum 31. August 2010 übergeben. Gleichzeitig stellte die Stadt den Stadtbauten das Ultimatum, das Grundstück in Bern-Bümpliz bis am 31. Mai 2010 zu räumen. Letzterem sind die Stadttauben über Pfingsten nachgekommen. Wo sie sich momentan aufhalten, ist der Stadt nicht bekannt. Der Verein Alternative hat sich einverstanden erklärt, per Ende Mai auf das offerierte Grundstück auf dem Areal Wandorf-City umzuziehen. Die Stadttauben blieben eine Antwort schuldig.
Rotationsprinzip soll für alle gelten
Die Stadt verfolgt das kurzfristige Ziel, alle alternativen Wohngruppierungen auf Stadtboden in das anlässlich eines Runden Tisches mit der Burgergemeinde, den Stadtbauten Bern, dem Regierungsstatthalteramt, dem kantonalen Amt für Grundstücke und Gebäude, Energie Wasser Bern sowie der Stadtverwaltung im Oktober 2008 etablierte Rotationsprinzip einzubinden. Dieses sieht vor, sämtlichen alternativen Wohngruppierungen im Dreimonatsrhythmus ein gemeinsam zu nutzendes Gelände der Stadt, der Burgergemeinde oder des Kantons zur Verfügung zu stellen. Der Gemeinderat hat entschieden, längerfristig eine spezielle Wohnzone zu schaffen (vgl. Medienmitteilung des Gemeinderats vom 12. Mai 2010). Bis die hierfür nötigen Arbeiten abgeschlossen sind, soll am Rotationsprinzip festgehalten werden. Ausnahmen vom Rotationsprinzip sollen keine geduldet werden.