Gemeinderat für Gegenvorschlag zur „Kita-Initiative“
Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat, den Stimmberechtigten einen Gegenvorschlag zur Kita-Initiative zu unterbreiten. Demnach soll der Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte (Kita) auf berufstätige Eltern beschränkt werden. Die Kita-Initiative fordert, dass alle Eltern in der Stadt Bern einen Kita-Platz zugesichert erhalten.
Die Initiative «Familienfreundliches Bern: Für Kindertagesstätten ohne Wartelisten“
(Kita-Initiative) verlangt, dass Eltern oder Erziehungsberechtigte einen Rechtsanspruch haben auf einen Platz in einer Kindertagesstätte (Kita) für ihre Kinder bis zum Eintritt in den Kindergarten oder in die Basisstufe. Dieser Anspruch im gewünschten Betreuungsumfang und Stadtteil soll spätestens sechs Monate nach der Anmeldung geltend gemacht werden können.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Das Anliegen der Initiative ist grundsätzlich unbestritten: Für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf braucht es ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen. Ein genügendes und qualitativ gutes Angebot an Betreuungsplätzen ist auch aus volkswirtschaftlicher Sicht sinnvoll und fördert die Chancengleichheit. Der Gemeinderat hat deshalb bereits zu einem früheren Zeitpunkt beschlossen, dass der Ausbau der Tagesstättenangebote fortgesetzt werden soll.
Warum ein Gegenvorschlag?
Die Initiative sieht vor, dass alle Eltern einen uneingeschränkten Rechtsanspruch haben, ihre Kinder extern betreuen zu lassen, in jedem gewünschten Umfang und unabhängig von ihrer beruflichen Tätigkeit. Das geht dem Gemeinderat zu weit. Es ist offen, welche Auswirkungen ein allgemeiner Anspruch aller Eltern auf einen Kita-Platz für ihre Kinder hat. Insbesondere lässt sich nicht voraussagen, ob die Nachfrage nach Kita-Plätzen dadurch weiter steigen wird. Auch allfällige Mehrkosten sind nicht bezifferbar.
Anspruch nur für berufstätige Eltern
Der Gemeinderat schlägt deshalb einen eingeschränkten Anspruch auf einen Kita-Platz vor. Berufstätige Eltern, Eltern auf Stellensuche und Eltern in Ausbildung sollen ab 1. Januar 2013 einen Rechtsanspruch auf familienergänzende Kinderbetreuung zu finanziell tragbaren Bedingungen erhalten. Dieses Recht soll auch gelten für Eltern, die wegen nachgewiesenen anderen Belastungen die Betreuung nicht gewährleisten können und für Kinder mit besonderen Bedürfnissen. Der Gegenvorschlag sieht zudem vor, dass die Betreuung nicht auf Kitas beschränkt ist, sondern auch von Tageseltern geleistet werden kann. Der Gemeinderat geht davon aus, dass durch den Gegenvorschlag keine Kosten entstehen, die über den bereits geplanten Platzausbau in den Kitas hinausgehen. Für diesen Platzausbau sind derzeit Gesamtkosten von rund 2,5 Millionen Franken vorgesehen. Dieser Betrag wird sich erhöhen, wenn nicht alle neu geschaffene Kita-Plätze zum kantonalen Lastenausgleich zugelassen werden.
Sicherheit für Eltern
Der Gegenvorschlag gibt den berufstätigen Eltern die Sicherheit, dass sie dann einen Betreuungsplatz bekommen, wenn sie ihn brauchen. Dies erleichtert massgeblich die Familien- und Berufsplanung und fördert die Chancengleichheit. Für Eltern, die ihre Kinder bereits in einer städtischen oder subventionierten Kita betreuen lassen, hätte die Annahme der Initiative oder des Gegenvorschlags keine Auswirkungen. Ihre Kinder würden wie bisher betreut.
37 Prozent der Kinder werden familienergänzend betreut
Die Stadt Bern bietet zur Zeit 978 Vollzeitplätze in Kitas an, die von rund 1’620 Kindern ganz- oder teilzeitlich belegt sind. Zudem werden 249 Kinder von subventionierten Tageseltern betreut. Private, nicht subventionierte Kitas betreuen weitere rund 800 Kinder (dies entspricht rund 480 Vollzeitplätzen). Insgesamt werden rund 37 Prozent aller Kleinkinder der Stadt Bern in Tagesstätten oder von Tageseltern betreut.
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Vortrag Kitainitiative (PDF, 72.5 KB) | 07.12.2017 | 72.5 KB |