Letzte Gelegenheit für den alten Pass
Bernerinnen und Berner, die einen neuen Pass oder eine Identitätskarte brauchen, können diese künftig nicht mehr bei den städtischen Einwohnerdiensten beantragen. Mit der Einführung des biometrischen Schweizer Passes ist ab dem 1. März der Kanton für die Ausstellung zuständig. Wer noch einen alten Pass möchte, kann sich bis am 15. Februar wie gewohnt bei den Ein-wohnerdiensten der Stadt Bern melden.
Am 1. März 2010 wird der neue Schweizer Pass mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten - der sogenannte E-Pass 10 - schweizweit eingeführt. Dies bringt auch Veränderungen beim Antragsverfahren mit sich: Wer künftig einen neuen Pass oder eine Identitätskarte braucht, beantragt diese nicht mehr bei den städtischen Einwohnerdiensten, sondern beim kantonalen Ausweiszentrum in der Stadt Bern. Auf dem E-Pass 10 werden nebst den Ausweisdaten und dem Gesichtsbild zwei Fingerabdrücke gespeichert. Alle vor dem 1. März 2010 ausgestellten Ausweise - namentlich Pass 03 und Pass 06 - behalten ihre Gültigkeit bis zu deren Ablauf.
Neuer Pass: Vorgängige Terminreservationen notwendig
Wer noch einen Pass nach altem System - also Pass 03, Pass 06 oder ein Kombiangebot mit Identitätskarte - bei den Einwohnerdiensten der Stadt Bern beantragen will, der hat noch Zeit bis zum 15. Februar 2010. Für Identitätskarten gilt die Frist bis am 26. Februar 2010. Für die neuen Ausweise wird empfohlen, künftig vorgängig via Callcenter (Tel. 031 635 40 00) oder Internet (www.schweizerpass.ch) ein Termin zu reservieren. Reservationen sind ab dem 24. Februar 2010 möglich.