Grundlage für Öko-Beiträge an Landwirtschaftsbetriebe in der Gemeinde Bern
Die Stadt Bern hat im Jahr 1999 mit der Ausrichtung von Beitragszahlungen an Landwirtschaftsbetriebe für ökologische Ausgleichsflächen schweizweit eine Vorreiterrolle eingenommen. Seit 2004 werden die Beiträge vom Bund übernommen. Damit dieser auch in Zukunft Subventionen entrichtet, müssen in der Stadt Bern die nach der Eidgenössischen Öko-Qualitätsverordnung erforderlichen Grundlagen aktualisiert werden. Dazu hat der Gemeinderat ein Mitwirkungsverfahren für den Teilrichtplan Vernetzung Bern eröffnet.
Städte spielen eine bedeutende Rolle bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt. Sie beherbergen oft mehr Arten als die umliegende Landschaft. Eine wichtige Funktion übernehmen dabei ökologische Ausgleichsflächen, die sinnvoll miteinander verbunden sein müssen. Hier kommt insbesondere den Landwirtschaftsbetrieben eine wichtige Rolle zu. In der Stadt Bern existiert seit 2004 ein «Teilrichtplan Vernetzung Bern West“. Dieser Plan dient auch als Grundlage für Bundesbeiträge an die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe. Aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben muss der Plan auf das Jahr 2010 hin aktualisiert werden. Der Gemeinderat will im gleichen Zug die Grundlagen für einen neuen «Teilrichtplan Vernetzung Bern Ost“ schaffen und hat zu den beiden Plänen ein öffentliches Mitwirkungsverfahren eröffnet.
Die beiden Teilrichtpläne sollen bis Frühjahr 2010 vom Kanton genehmigt werden.
Öffentliche Mitwirkung
Die beiden Teilrichtpläne werden vom 4. Januar bis zum 5. Februar 2010 der öffentlichen Mitwirkung unterbreitet. Im Rahmen dieses Verfahrens können alle interessierten Personen und Organisationen Hinweise, Ideen und Meinungen zuhanden der weiteren Planung einbringen. Die Projektunterlagen liegen an folgenden Orten auf:
Stadtplanungsamt BauStelle
Zieglerstrasse 62 Bundesgasse 38
3001 Bern 3001 Bern
Mitwirkungseingaben sind bis zum 5. Februar 2010 schriftlich beim Stadtplanungsamt einzureichen.