Projekt „Hauptstadtregion Schweiz“: Konsultation bei Partnerkantonen und -städten
Vier Kantone und ein gutes Dutzend Städte im möglichen Perimeter der „Hauptstadtregion Schweiz“ sollen in den Bereichen Verkehr, Bildung, Wirt-schaft, Raumentwicklung und Kultur verstärkt zusammenarbeiten und auch ge-meinsam auftreten. Dies empfiehlt die externe Projektleitung in ihrem Konzept für das Projekt „Hauptstadtregion Schweiz“. Die Behördendelegation hat vom Expertenbericht Kenntnis genommen und Fragen dazu formuliert. Diese Unterlagen wurden am 20. Januar 2010 den möglichen Projektpartnern zur Stel-lungnahme weitergeleitet. Die Antworten der Kantone Fribourg, Solothurn, Neu-enburg und Wallis sowie der konsultierten Städte werden bis am 25. Februar 2010 erwartet.
Am 1. Juli 2009 lancierten der Kanton und die Stadt Bern gemeinsam das Projekt «Hauptstadtregion Schweiz“. Bis am 9. Oktober bildeten sie eine gemeinsame Projektorganisation für die Startphase (vgl. www.hauptstadtregion.ch). Das Projekt verfolgt zwei Hauptziele. Erstens sollen durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Nachbarkantonen und mit den Städten die Kräfte und Potenziale gebündelt und der Hauptstadtregion Schweiz noch bessere Entwicklungsperspektiven eröffnet werden. Zweitens soll die Hauptstadtregion im Raumkonzept Schweiz und in allen bundespolitischen Belangen gleichwertig zu den drei Metropolitanräume Zürich, Basel und Arc Lémanique positioniert werden. Die «Hauptstadtregion Schweiz“ trage als leistungsfähiges, nationales Politzentrum sowie als wichtige Wirtschaftsregion wesentlich zur Entwicklung des Landes sowie zur Stärkung der Schweizer Wirtschaft bei, so die Überzeugung der Behörden von Kanton und Stadt Bern.
Zahlreiche Kooperationsmöglichkeiten
Die Arbeitsgemeinschaft Ad!vocate/Ecoplan hat in der Startphase des Projektes «Hauptstadtregion Schweiz“ als externe Projektleitung eine Situationsanalyse und ein Konzept für die verstärkte Zusammenarbeit in der Hauptstadtregion entworfen. Der Bericht stellt Überlegungen zur «Hauptstadtregion Schweiz“ aus einer Expertensicht dar und wurde unter Einbezug der Kantons- und Stadtverwaltung erarbeitet.
Als mögliche Themenfelder für die Kooperation und für einen «Auftritt als Hauptstadtregion Schweiz“ definiert das Konzept die Bereiche Verkehr, Bildung, Wirtschaft, Raumentwicklung und Kultur: Gemeinsam könnten die Partner unter anderem die Hauptstadtfunktion stärken, das Projekt Bahnhof Bern vorantreiben, universitäre Kompetenzen in den Bereichen Governance und Public Management ausbauen, den Technologie- und Innovationstransfer vereinfachen, Tourismusprojekte und Kulturangebote gemeinsame vermarkten, die Raumentwicklung besser abstimmen, usw. Der Bericht macht auch Vorschläge zur Organisation, betreffend der Rechtsform sowie zum Raum, in dem die Partner der Hauptstadtregion Schweiz zusammenarbeiten sollen.
Konsultation bis am 25. Februar 2010
Der Expertenbericht der Arbeitsgemeinschaft Ad!vocat/Ecoplan wurde am 20. Januar 2010 zusammen mit fünf zentralen Fragen der Behördendelegation bei den potenziellen Partnerkantonen und -städten in die Konsultation gegeben. Die Initiatoren des Projekts wollen von den möglichen Partnern unter anderem wissen, ob sie daran interessiert sind, das Projekt in der Aufbauphase zu vertiefen und an der weiteren Konkretisierung mitzuwirken. Zudem wird gefragt, ob die Themen, die der Bericht vorschlägt, eine gute Grundlage für die weiteren Arbeiten sind. Die Unterlagen wurden auch den Bundesbehörden sowie den bereits gebildeten Regionalkonferenzen des Kantons Bern zugestellt.
Am 28. Januar 2010 haben der Lenkungsausschuss und die Projektleitung die Vertreter der konsultierten Partnerorganisationen persönlich über die Unterlagen und das Verfahren informiert. Die Konsultationsphase läuft bis am 25. Februar 2010.
Mit der Auswertung der Stellungnahmen der potenziellen Partnerorganisationen wird die Startphase des Projektes «Hauptstadtregion Schweiz“ abgeschlossen. Danach beginnt die Aufbauphase, während der die Trägerschaft um die interessierten Partnerkantone und -städte erweitert werden soll. Gemeinsam sollen dann die Themen und Projektideen für die Zusammenarbeit, die Definition des Zusammenarbeitsraums sowie die Organisation und die Rechtsform festgelegt werden.