Kantonales Sozialhilfegesetz: Stellungnahme des Gemeinderats zu den Änderungen
Als Folge der Revision des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich im Kanton Bern wird auch das kantonale Sozialhilfegesetz abgeändert. Der Gemeinderat begrüsst im Rahmen der Vernehmlassung dazu namentlich, dass der Kanton die Sozialinspektorate gesetzlich regelt, sie über den Lastenausgleich abrechnet und dass es den Gemeinden überlassen ist, ob sie die Sozialinspektorate innerhalb der Verwaltung oder ausserhalb ansiedeln. Aus Sicht des Gemeinderats müsste jedoch die Schnittstelle zwischen Sozialinspektoraten einerseits und Strafverfolgungsbehörden andererseits klarer geregelt werden.