Navigieren auf Mediencenter

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

28. Oktober 2009 | Gemeinderat, Direktionen

Baubewilligung für Schönbergpark bestätigt

Die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) hat am 27. Oktober 2009 die Beschwerde der Grünen Partei Bern (GPB) gegen das städtische Bauvorhaben Schönbergpark abgewiesen. Die Stadt begrüsst diesen Entscheid und hofft, dass damit das langwierige Baubewilligungsverfahren nun ein Ende findet.

Mit Entscheid vom 29. September 2008 hatte die BVE eine Baubeschwerde der Grünen Partei Bern (GPB) gegen das Bauvorhaben Schönebergpark gutgeheissen. Sie begründete ihren Entscheid damit, dass das städtische Bauvorhaben das zulässige Mass der Nutzung in der fraglichen Zone überschreite. Dagegen erhob die Stadt beim Verwaltungsgericht Beschwerde. Diese wurde am 23. Februar 2009 gutgeheissen. Das Verwaltungsgericht wies die Angelegenheit zur erneuten Beurteilung an die BVE zurück.

Klarer Entscheid zugunsten der Stadt

Am 27. Oktober 2009 hat die BVE zum Baubewilligungsverfahren einen Entscheid gefällt: Sie hat sämtliche gegen das Bauvorhaben ins Feld geführten Argumente als unbegründet abgewiesen und den Gesamtbauentscheid des Regierungsstatthalteramts vom 30. August 2007 bestätigt. Die BVE kam unter anderem zum Schluss, dass das Bauvorhaben das Orts- und Landschaftsbild nicht verletze, Lebensraum und Grünflächen nicht zerstöre sowie denkmalpflegerische und baurechtliche Vorschriften einhalte. Die Stadt unternimmt seit längerem grosse Anstrengungen, dringend benötigten neuen Wohnraum zu schaffen. Dem Projekt Schönbergpark kommt somit, wie allen anderen städtischen Bauvorhaben, grosse Bedeutung zu. Die Stadt nimmt deshalb den positiven und eindeutigen Entscheid der BVE mit Genugtuung zur Kenntnis und hofft, dass er respektiert wird. «Alles andere wäre nach diesem Entscheid eine Zwängerei“, so Barbara Hayoz, Direktorin für Finanzen, Personal und Informatik.

Schönbergpark seit langem ein Thema

Das Bauvorhaben Schönbergpark beschäftigt seit längerem die Gerichte. Der Regierungstatthalter bewilligte das städtische Bauvorhaben am 30. August 2007. Dagegen erhoben die GPB und Privatpersonen Beschwerde bei der BVE. Die BVE trat am 18. Dezember 2007 auf die Beschwerden nicht ein, weil sie eine Beschwerdelegitimation der Beschwerdeführenden verneinte. Gegen diesen Nichteintretensentscheid der BVE erhob die GPB Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Das Verwaltungsgericht gab der Beschwerde am 28. Februar 2008 statt und wies die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens an die BVE zurück, worauf die BVE am 29. September 2008 den Bauabschlag verfügte. Dagegen erhob die Stadt Bern beim Verwaltungsgericht Beschwerde, die im Februar 2009 gutgeheissen wurde.

 

Direktion für Finanzen, Personal und Informatik

Weitere Informationen.

Archiv

Fusszeile