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14. Oktober 2009 | Gemeinderat, Direktionen

Gemeinderat gegen diskriminierende Anti-Minarett-Plakate

Der Gemeinderat empfiehlt der Allgemeinen Plakatgesellschaft (APG), die umstrittenen Anti-Minarett-Plakate nicht auszuhängen. Er stützt sich dabei auf die Stellungnahme der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR), wonach das Plakat diskriminierend ist und den Hass gegen eine Minderheit schürt. Weiter ist der Gemeinderat der Ansicht, dass die grossen Städte künftig bei diffamierender Abstimmungspropaganda ihr Vorgehen koordinieren und eine einheitliche Haltung einnehmen sollten.

Die Aufgabe der Plakatierung auf dem Gemeindegebiet ist in der Stadt Bern per Vertrag an die APG delegiert. Somit ist die Plakatgesellschaft für die Entscheide über die Bewilligung von Plakaten zuständig. Dabei ist sie verpflichtet, die rechtstaatlichen Normen einzuhalten und unter anderem auch die Verbreitung von diskriminierenden und rassistischen Plakaten zu unterlassen.

Gebot der Nichtdiskriminierung respektieren

Der Gemeinderat empfiehlt der APG, auf den Aushang der Anti-Minarett-Plakate zu verzichten. Er stützt sich dabei auf die Stellungnahme der EKR und weist darauf hin, dass das Plakat eine Minderheit pauschal verunglimpft und diffamiert, Vorurteile nährt und Ängste schürt. Mit dem Verzicht auf den Aushang wird nach Ansicht des Gemeinderates das in der Bundesverfassung verankerte Gebot der Nichtdiskriminierung respektiert und der präventiven Verpflichtung aus dem Übereinkommen gegen Rassendiskriminierung entsprochen. Zudem weist er darauf hin, dass die Stadt Bern seit
Mai 2009 Mitglied der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus ist.

In der Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Diskriminierungsschutz gilt es für den Gemeinderat zudem, auch staatspolitische Aspekte zu berücksichtigen. Dazu zählt für ihn insbesondere der Schutz der schweizerischen Gesellschaft vor Hass fördernder Agitation und die Wahrung des sozialen und öffentlichen Friedens, den die EKR durch das Anti-Minarett-Plakat ebenfalls gefährdet sieht.

Zur Meinungsfreiheit gehört für den Gemeinderat schliesslich auch ein Mindestmass an Anstand und Respekt gegenüber Andersdenkenden. Die Stadtregierung ist daher überzeugt davon, dass ein grosser Teil der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger den Verzicht auf den Plakataushang nicht als eine Einschränkung der Meinungsfreiheit auffassen, sondern als Beitrag zum Schutz des Dialogs in einer Demokratie.

Vorgehen der grossen Städte koordinieren

Weiter ist der Gemeinderat der Ansicht, dass die grossen Städte künftig eine gemeinsame Haltung gegen diffamierende und diskriminierende Plakatkampagnen einnehmen sollten. Für die Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern sei es nicht einsichtig, weshalb die gleichen Straf- und Gebotsnormen von Stadt zu Stadt unterschiedlich ausgelegt würden. Mit einem geschlossen Auftreten könnten die grossen Städte dieser Art der Propaganda besser entgegenwirken, so der Gemeinderat.

 

Informationsdienst der Stadt Bern

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