Städtische Mieten werden per 1. Januar 2010 gesenkt
Am 2. September 2009 wurde der nationale Referenzzinssatz für Hypotheken von 3,25 auf 3 Prozent gesenkt. Die städtische Liegenschaftsverwaltung gibt diese Senkung unter Berücksichtigung kostentreibender Faktoren an die Mieterinnen und Mieter städtischer Wohnungen weiter. Die Mietzinse werden per 1. Januar 2010 nach unten angepasst.
Per 1. Januar 2010 senkt die städtische Liegenschaftsverwaltung die Mieten für sämtliche Wohnungen und Liegenschaften im Portfolio des Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik der Stadt Bern. Zu diesem Schritt sieht sich die Stadt aufgrund einer weiteren Senkung des Referenzzinssatzes von 3,25 auf 3 Prozent per 2. September 2009 veranlasst. Die reine Mietzinssenkung aufgrund des um 0,25 Prozent tieferen Referenzzinssatzes beträgt 2,91 Prozent. Da gleichzeitig die Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise und die Steigerung der allgemeinen Kosten bei der Mietzinsanpassung berücksichtigt werden müssen, sinken die städtischen Mieten um letztlich rund 2 Prozent. Alle betroffenen Mieterinnen und Mieter werden schriftlich über diese Senkung informiert.
Seit dem 10. September 2008 gilt für die ganze Schweiz für Mietzinsanpassungen wegen Änderungen des Hypothekarzinses ein einheitlicher Referenzzinssatz und nicht mehr der Hypothekarzinssatz der örtlichen Kantonalbank. Dieser Referenzzinssatz wird vierteljährlich erhoben und durch das Bundesamt für Wohnungswesen veröffentlicht. Der Referenzzinssatz stützt sich auf den volumengewichteten durchschnittlichen Zinssatz für Hypothekarforderungen der Banken.