Teilrevision des Gesetzes über die Universität: Gemeinderat begrüsst stärkere Autonomie für die Hochschulen
Der Gemeinderat unterstützt das teilrevidierte Gesetz über die Universität. Einverstanden ist er mit all jenen Massnahmen, die die Konkurrenzfähigkeit der Berner Hochschulen fördern, damit diese im internationalen Wettbewerb bestehen können. Fragezeichen setzt der Gemeinderat bei den Zu-lassungsbeschränkungen an die Hochschulen.
Für die Stadt Bern sind die drei Hochschulen - die Universität, die Fachhochschule und die Pädagogische Hochschule - als Standortfaktor sehr wichtig. Deshalb liegt ihr auch daran, dass diese international konkurrenzfähig sind und über einen guten Ruf als qualitativ hochstehende Bildungsinstitutionen verfügen. Das teilrevidierte kantonale Gesetz über die Universität stärkt die Autonomie der Hochschulen und macht sie damit konkurrenzfähiger. Gleichzeitig kann der Kanton die Hochschulen mittels Leistungsverträgen effektiver und effizienter steuern, was der Gemeinderat befürwortet.
Uni auch ohne Matura
Mit Genugtuung nimmt der Gemeinderat zudem zur Kenntnis, dass neu auch Personen ohne formal erworbene Qualifikationen wie zum Beispiel eine Matura studieren können. Mit einer gewissen Sorge beobachtet der Gemeinderat hingegen, dass die Zulassung zu einzelnen Studiengängen künftig stärker beschränkt werden kann (Numerus clausus). Er betont, dass die Maturität grundsätzlich den ungehinderten Zugang zu einem Studium gewährleisten soll und Zulassungsbeschränkungen nur sehr zurückhaltend angewendet werden dürfen.