Neue Signalisation in der Unteren Altstadt
In diesen Tagen werden die Halteverbotszonen für Motorfahrzeuge in den Seitengassen der Unteren Altstadt aufgehoben. Ausgenommen sind diejenigen bei Engstellen und Wendeplätzen. In weiten Teilen dieser Gassen gilt neu Parkverbot, womit das kurzzeitige Anhalten für Güterumschlag und An-lieferungen auch ausserhalb der gelben Markierungen erlaubt ist.
Bislang war das kurzzeitige Anhalten für Güterumschlag und Anlieferung generell nur auf den gelben Parkverbotslinien erlaubt. Vor allem in der Rathaus- und der Münstergasse schaffte diese Regelung Probleme: Auf den gelben Markierungen kam es häufig zu Engpässen, so dass Fahrzeuge zur Anlieferung im Halteverbot abgestellt werden mussten.
In diesen Tagen nun werden die Halteverbotszonen aufgehoben. Keine Änderung gibt es in der Kramgasse und der Gerechtigkeitsgasse: Hier sind Güterumschlag und Anlieferungen auch künftig nur innerhalb der gelben Markierungen gestattet, ausserhalb der Markierungen gilt weiterhin Halteverbot.
Gemeinsam erarbeitet
Die neue Signalisation zur erleichterten Anlieferung in den Seitengassen der Unteren Altstadt haben städtische Fachstellen und die Kantonspolizei zusammen mit den Vereinigten Altstadtleisten erarbeitet (die Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün hat Ende 2008 informiert).
Angepasste Parkierverordnung ab 1. Juni 2009 in Kraft
Damit die neue Signalisation umgesetzt werden kann, hat der Gemeinderat die Parkierverordnung für die Untere Altstadt (PVUA) geringfügig angepasst. Die PVUA regelt den Gültigkeitsbereich von Ausnahmebewilligungen, welche Anwohnende und Gewerbetreibende zum Parkieren in der Unteren Altstadt erwerben können.
Der neue Parkierverordnungstext wurde am 1. April 2009 im Anzeiger der Region Bern publiziert. Nachdem keine Beschwerden eingegangen sind, trat die angepasste Verordnung am 1. Juni 2009 in Kraft.
Für Anwohnende und Gewerbetreibende, welche im Besitze einer gültigen Ausnahmebewilligung sind, gibt es keine Änderungen. Die bereits ausgestellten Ausnahmebewilligungen sind weiterhin gültig. Das Polizeiinspektorat wird die Anwohnenden und Gewerbetreibenden detailliert informieren.