Stellungnahme des Gemeinderates zum Untersuchungsbericht der BAK
Der Gemeinderat teilt weitgehend die Befunde und Würdigungen, welche die stadträtliche Budget- und Aufsichtskommission (BAK) in ihrem Bericht zur Sonderprüfung in der Sozialhilfe darlegt. Zentral ist für ihn, dass die BAK die gegen den Gemeinderat und die Direktion für Bildung, Soziales und Sport (BSS) erhobenen Vorwürfe der Verzögerung und Behinderung nicht bestätigt. Zutreffend ist laut Gemeinderat die Kritik der BAK, wonach die Auftragserteilung an das Finanzinspektorat und die Kommunikation teilweise mangelhaft waren.
Wichtig ist der Stadtregierung die Feststellung der BAK, wonach keine stichhaltigen Hinweise dafür vorliegen, dass der Gemeinderat die Umsetzung von Empfehlungen verzögert und die Ergebnisse des FI-Zwischenberichts bewusst erst nach den Wahlen vom 30. November 2009 veröffentlicht haben soll. Die BAK schreibt dazu in ihrem Bericht: «Grundsätzlich hält es die BAK für legitim, dass der Gemeinderat die Revisionsergebnisse durch eine externe Stelle überprüfen lässt. Auch die Begründung für die vertiefte Abklärung der Missbrauchsvermutungen durch die Regierungsstatthalterin und die Vertraulichkeit der Zwischenberichterstattung erscheinen der Kommission plausibel.“ In seiner Stellungnahme streicht der Gemeinderat zudem hervor, dass die BAK keine Sachverhalte gefunden hat, die als zielgerichtete Behinderung der Arbeit des Finanzinspektors durch den Gemeinderat, die BSS oder die Verwaltung ausgelegt werden könnten. Damit ist für den Gemeinderat klar, dass die im Februar 2009 von verschiedener Seite erhobenen Vorwürfe nicht gerechtfertigt waren.
Gemeinderat begrüsst Klarstellung der BAK
Der Gemeinderat begrüsst ferner die Klarstellung der BAK, wonach es nicht angemessen und korrekt war, dass der Präsident der Kommission für Soziales, Bildung und Kultur (SBK) im Februar 2009 den strafrechtlich relevanten Vorwurf der ungetreuen Amtsführung erhob. Die Stadtregierung nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass sich die BAK in ihrem Bericht bewusst von diesem Begriff distanziert.
Mängel bei Auftragserteilung und Kommunikation
Der Gemeinderat räumt ein, dass die BAK berechtigterweise beanstandet, dass die Auftragserteilung an das Finanzinspektorat teilweise mangelhaft war und die interne sowie externe Information nicht optimal verlief. Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass verschiedene Schwierigkeiten rund um die Sonderprüfung mit einer klareren Auftragserteilung und einer besseren Kommunikation hätten vermieden werden können.
Neuregelung für Finanzinspektorat
Gegenüber der BAK hält der Gemeinderat fest, dass er ihre Empfehlungen mit Interesse zur Kenntnis nimmt und sie eingehend prüft. In diesem Zusammenhang weist er darauf hin, dass er die Absicht der BAK begrüsst, die gegenwärtige Regelung der städtischen Finanzaufsicht und die Stellung der bestehenden Revisionsorgane innerhalb der Gemeindeordnung zu überprüfen. Der Gemeinderat hat zu dieser Frage bereits eigene Überlegungen angestellt und wird zur gegebenen Zeit dem Stadtrat einen entsprechenden Reglementsentwurf vorlegen.
Versachlichung der Diskussion
Für den Gemeinderat ist der Untersuchungsbericht der BAK eine sorgfältige und umfassende Aufarbeitung der Sachverhalte im Zusammenhang mit den Äusserungen des Finanzinspektors vor der SBK. Er hofft, dass die Untersuchungsergebnisse zu einer Versachlichung der Sozialhilfe-Diskussion führen, und betont, dass die Arbeiten an der Optimierung der Kontrollen in der Sozialhilfe wie geplant weiter vorangetrieben werden.