Aktualisierung und Ausdehnung des Teilrichtplans Vernetzung Bern
Die Stadt Bern hat im Jahr 1999 mit der Ausrichtung von Beitragszahlungen an ökologische Ausgleichsflächen schweizweit eine Vorreiterrolle eingenommen. Seit 2004 werden die Beiträge vom Bund übernommen. Damit dieser auch in Zukunft Subventionen entrichtet, müssen in der Stadt Bern die nach der Eidgenössischen Öko-Qualitätsverordnung erforderlichen Grundlagen aktualisiert werden. Dazu hat der Gemeinderat einen Kredit von 120 000 Franken gesprochen.
Städte spielen eine bedeutende Rolle bei der Erhaltung der biologischen Vielfalt. Sie beherbergen oft mehr Arten als die umliegende Landschaft. Eine wichtige Funktion übernehmen dabei ökologische Ausgleichsflächen, die sinnvoll miteinander verbunden sein müssen. Dazu existiert in der Stadt Bern seit 2004 ein «Teilrichtplan Vernetzung Bern West“. Dieser Plan, welcher gleichzeitig als Grundlage für Bundesbeiträge an die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe dient, muss nach den bundesrechtlichen Vorgaben auf das Jahr 2010 hin aktualisiert werden. Der Gemeinderat will im gleichen Zug die Grundlagen für einen neuen «Teilrichtplan Vernetzung Bern Ost“ schaffen und hat dafür einen Kredit von insgesamt 120 000 Franken gesprochen.
Aktualisierung des «Teilrichtplans Vernetzung Bern West“
In der Stadt Bern wurden aufgrund eines parlamentarischen Vorstosses im Jahr 1999 erstmals Beitragszahlungen für den ökologischen Ausgleich in der Landwirtschaft geleistet. Seit 2004 erfolgen die Zahlungen für Qualität und Vernetzung nach der Öko-Qualitätsverordnung des Bundes (ÖQV). Diese schreibt als Grundvoraussetzung für Beitragszahlungen an Landwirtschaftsbetriebe ein genehmigtes Vernetzungsprojekt vor, welches für den Berner Westen in Form eines «Teilrichtplans Vernetzung“ seit 2004 vorhanden ist. Im Teilrichtplan sind die wesentlichen Absichten bezüglich der ökologischen Entwicklung der Landschaft dargelegt und Zielvorstellungen formuliert. Mittlerweile nehmen im Berner Westen 35 Landwirtschaftsbetriebe am Richtplan teil. Sie sorgen für die sinnvolle Vernetzung der ökologischen Ausgleichsflächen und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur ökologischen Vielfalt in der Stadt Bern. Dafür leistet der Bund auf Stadtgebiet jährliche Beiträge in Höhe von rund 58 000 Franken (Stand 2008).
Aufgrund einer Änderung der Öko-Qualitätsverordnung fordert der Kanton eine Aktualisierung des bestehenden «Teilrichtplans Vernetzung Bern West“ und macht zugleich gewisse Auflagen bei der Realisierung. Als Trägerin des Vernetzungsprojekts ist die Stadt Bern gefordert, die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Landwirtinnen und Landwirte weiterhin Vernetzungsbeiträge erhalten. Diese Arbeiten sollen nun in Angriff genommen werden.
Bedarf für «Teilrichtplan Vernetzung Bern Ost“
Für den Berner Osten liegt bisher kein Vernetzungskonzept vor. Diese Lücke soll nun geschlossen werden. Der vom Gemeinderat bewilligte Kredit von 120 000 Franken wird daher auch dazu dienen, für den Berner Osten ein Konzept zu erarbeiten und damit eine sinnvolle ökologische Vernetzung im gesamten Stadtgebiet zu ermöglichen.
Die beiden Teilrichtpläne werden im Spätsommer 2009 in die öffentliche Mitwirkung geschickt und sollen bis Ende 2009 vom Kanton genehmigt werden.