„Subers Bärn – zäme geits!“: Mit Bussen gegen Abfallsünder
Im Rahmen der Kampagne „Subers Bärn – zäme geits!“ sind seit 2008 verschiedene Massnahmen in Umsetzung, um die Sauberkeit in der Stadt zu verbessern. Zusätzlich zur verstärkten Reinigung und Prävention setzt die Stadt ab nächster Woche zusammen mit der Kantonspolizei einen gezielten Schwerpunkt gegen Litteringsünder. In einer Anfangsphase werden Fehlbare nur verwarnt.
Seit Frühling 2008 appelliert die Stadt Bern mit Präventions- und Sensibilisierungsmassnahmen an die Selbstverantwortung der Bürgerinnen und Bürger, um Strassen, Plätze, Tram, Bus und Grünanlagen sauber und attraktiv zu halten. Gleichzeitig hat die Stadt ihre Reinigungsleistungen ausgebaut. Ab nächster Woche sollen nun diese Bemühungen durch gezielte repressive Massnahmen gegen Littering, das achtlose Wegwerfen von Abfällen, ergänzt werden.
An ausgewählten Plätzen und Entsorgungsstellen werden vermehrt Mitarbeitende von PINTO sowie der Kantonspolizei auf Patrouille sein und aktiv Personen ansprechen, die Ihren Abfall nicht in die dafür vorgesehenen Abfalleimer entsorgen. In den Vollzug eingebunden sind zudem Mitarbeitende der Gewerbepolizei und der Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün. Weiter werden an diesen Orten Plakate auf die Littering-Problematik hinweisen. Aufgrund der beschränkten personellen und finanziellen Ressourcen können die repressiven Massnahmen nicht flächendeckend durchgeführt werden.
Appell an Selbstverantwortung vor Busse
In einer ersten Phase werden noch keine Bussen ausgesprochen, sondern die Litteringsünder auf ihre Widerhandlungen aufmerksam gemacht. In der zweiten Phase werden Widerhandlungen gemäss Verordnung über die Ordnungsbussen (KOBV; BSG 324.111) geahndet. Gestützt darauf können für Littering-Vergehen Bussen bis zu 300 Franken ausgesprochen werden. Darunter fallen beispielsweise das Wegwerfen von Zigarettenstummeln, Kaugummis, Dosen, Flaschen, Papier, Essensresten oder das Liegenlassen von Hundekot.
Dieser repressive Schwerpunkt gegen Littering ist eine Ergänzung zu den bereits laufenden Repressionsmassnahmen gegen Abfallvergehen. Insbesondere gegen wilde Deponien, das Benutzen der Sammelstellen ausserhalb der Benutzungszeiten, Schmierereien, die Wildplakatierung oder unkorrektes Herausstellen der Abfallsäcke gehen die Verantwortlichen Stellen im Rahmen ihrer Möglichkeiten seit längerem vor. Neu ist, dass mit Unterstützung der Kantonspolizei nun konsequent auch gegen Littering vorgegangen wird.
Teil der Gesamtkampagne «Subers Bärn – zäme geits!“
Der Schwerpunkt gegen Littering-Sünder ist Bestandteil der Gesamtkampagne «Subers Bärn – zäme geits!“, welche der Gemeinderat im Frühling 2008 ausgelöst hat. Ziel der Kampagne ist es, mit einer guten Mischung aus Zusatzreinigungen sowie präventiven und repressiven Massnahmen die Stadt sauber und attraktiv zu halten. Bestandteile der Kampagne sind beispielsweise die Einführung einer neuen Innenstadt-Abendreinigung, die Verstärkung der öV-Haltestellenreinigung, verschiedene Plakataktionen sowie die Vergabe des Anerkennungspreises «Goldener Besen“, mit welchem verantwortungsvolles Handeln im Umgang mit Abfällen ausgezeichnet wird. Aufgrund der positiv ausgefallenen Evaluation hat der Gemeinderat anfangs 2009 beschlossen, die Kampagne «Subers Bärn – zäme geits!“ fortzuführen. Diese wird von Bernmobil, Stadtbauten Bern, BERNcity, den Quartierkommissionen, den Vereinigten Altstadtleisten, Bern Tourismus sowie dem Verein CasaBlanca unterstützt.
Informationen im Netz: www.bern.ch/subersbaern
Auszug aus dem Anhang der kantonalen Verordnung über die Ordnungsbussen |
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Einzelne Kleinabfälle wie Dosen, Flaschen, Papier, Verpackungen, Zigarettenstummel, Kaugummi, Essensreste |
CHF 40.– |
Kleinabfälle wie Dosen, Flaschen, Papier, Verpackungen, Zigarettenstummel, Kaugummi, Essensreste bis zu einer Menge von fünf Litern |
CHF 80.– |
Hundekot |
CHF 80.– |
Inhalt eines Aschenbechers |
CHF 80.– |
Siedlungsabfälle aller Art: a) ab fünf bis 17 Liter b) ab 17 bis 35 Liter c) ab 35 bis 60 Liter d) ab 60 bis 110 Liter |
CHF 100.– CHF 150.– CHF 220.– CHF 300.– |
Hinauswerfen von Gegenständen aus dem Fahrzeug
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CHF 100.– |