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28. Mai 2009 | Gemeinderat, Direktionen

Massnahmenpaket in der Sozialhilfe: Erste Standortbestimmung nach Schlussbericht

Die Direktion für Bildung, Soziales und Sport (BSS) hat eine erste Standortbestimmung nach Veröffentlichung des Schlussberichts vorgenommen. Demnach konnte bisher eine ganze Reihe der insgesamt 132 Massnahmen und Empfehlungen, die vom Gemeinderat, dem Ausschuss der stadträtlichen Kommission für Soziales, Bildung und Kultur (SBK) und dem Finanz-inspektorat erarbeitet worden sind, umgesetzt werden.

Ende Januar 2009 hat der Gemeinderat anlässlich der Präsentation des Schlussberichts Sozialhilfe der Öffentlichkeit aufgezeigt, wie weit die Umsetzung der Massnahmen und Empfehlungen zur Sozialhilfe fortgeschritten ist. Bereits damals hielt er fest, dass der Sozialdienst und dessen Kontrollwesen wesentlich weiter entwickelt waren als noch 2007. Stichworte dazu sind: Einführung von Sozialinspektorat und Sozialrevisorat, neue amtsinterne Prozesse und ein Leitbild für den Sozialdienst.

Knapp vier Monate später legt die BSS nun eine aktualisierte Übersicht über den Stand der Umsetzung der Massnahmen vor. 65 der insgesamt 132 Massnahmen sind nach Auffassung der BSS mittlerweile umgesetzt. Die BSS schätzt, dass der Aufwand für die noch offenen, respektive erst teilweise erledigten Massnahmen tendenziell noch zunehmen wird. Der Grund dafür ist, dass es sich dabei mehrheitlich um Massnahmen grundsätzlicher Natur handelt oder solche, worüber die Stadt nicht in alleiniger Kompetenz befinden kann und daher höherer Koordinationsaufwand, insbesondere mit dem Kanton, nötig ist.

Projektorganisation angepasst

Damit die Umsetzung der noch offenen Massnahmen effizient angegangen werden kann, hat die BSS entschieden, die Projektorganisation anzupassen. Sie steht neu unter der Leitung von Felix Wolffers, Leiter Sozialamt. Mit einer rollenden Planung sollen die Prioritäten laufend überprüft und mit der Gesamtbelastung des Sozialdiensts abgestimmt werden. Ziel ist es, die Mehrzahl der offenen Massnahmen noch im laufenden Jahre abzuschliessen.

Wirksame Massnahmen

Bereits heute erweist sich ein Teil der bereits umgesetzten Massnahmen nach Einschätzung der BSS als effektiv, so zum Beispiel die Einführung von Sozialrevisorat und Sozialinspektorat im Sommer 2008. Damit wurden wirksame Instrumente geschaffen, um die Kontrolltätigkeit zu intensivieren, den ungerechtfertigten Bezug von Sozialhilfeleistungen einzuschränken und das interne Kontrollsystem nachhaltig zu verbessern. Bei anderen Massnahmen, etwa der systematischen Prüfung der Rückerstattungspflicht bei abgeschlossenen Dossiers, ist noch unklar, ob das Kosten-/Nutzenverhältnis stimmt.

Ausblick: Schlechte Wirtschaftslage

Verschiedene Faktoren können sich in den nächsten Monaten negativ auf den engen Zeitplan für die weiteren Umsetzungsarbeiten auswirken. Aufgrund der aktuellen Wirtschaftsentwicklung sind eine Zunahme der Sozialhilfegesuche und damit eine Mehrbelastung des Sozialdienstes zu erwarten. Erschwerend kommt hinzu, dass die Fluktuationsrate im Sozialdienst hoch ist und bei der benötigten Software (z.B. für die Realisierung einer elektronischen Pendenzenkontrolle) Lieferengpässe bestehen.

 

Downloads

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Titel Bearbeitet Grösse
Referat E. Olibet (PDF, 35.8 KB) 15.06.2009 35.8 KB
Referat F. Wolffers (PDF, 42.0 KB) 15.06.2009 42.0 KB
Schlussbericht Sozialhilfe (PDF, 498.8 KB) 15.06.2009 498.8 KB
Stellungnahme Finanzinspektorat (PDF, 667.6 KB) 15.06.2009 667.6 KB
Übersicht Massnahmen (PDF, 231.0 KB) 15.06.2009 231.0 KB

Direktion für Bildung, Soziales und Sport

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