Teilrevision des Schulreglements: Bern will Kinder integrieren und fördern
Die Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen in Regelklassen, die Öffnungszeiten von Tagesschulen, die Organisation und Führung von Schulen und der Schwimmunterricht – das alles und mehr ist Gegenstand der jüngsten Teilrevision des Schulreglements. Nach der Vernehmlassung hat der Gemeinderat jetzt das teilrevidierte Schulreglement zuhanden des Stadtrats verabschiedet.
Der Kanton Bern hat im letzten Sommer ein neues Volksschulgesetz in Kraft gesetzt. Jetzt muss die Stadt ihr Schulreglement angleichen. Anpassungsbedarf besteht zum Beispiel wegen des so genannten Integrationsartikels oder des Tagesschulangebots. Zudem werden Anliegen aus politischen Vorstössen in die vorliegende Teilrevision des Schulreglements aufgenommen.
Regelklasse für (fast) alle
Der Integrationsartikel im kantonalen Volksschulgesetz verlangt, dass in der Regel alle Kinder die ordentliche Schule besuchen - unabhängig davon, ob sie Lernschwierigkeiten haben, besondere Förderung brauchen oder ausserordentlich begabt sind. Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen sollen aber weiterhin speziell gefördert werden. Wie diese Förderung aussehen soll, überlässt der Kanton den Gemeinden. Die Stadt Bern hat entschieden, dass weiterhin Förder- (ehemals Kleinklassen) und Einschulungsklassen geführt werden. Die bisherigen Kleinklassen A, B und D wird es aber nicht mehr geben. Die Umsetzung der Integration bedingt auch Anpassungen bei den Schulkommissionen.
Tagesschulen länger offen
Neu werden im Schulreglement auch die Tagesschulen berücksichtigt. Das bisherige Tagesschulreglement wurde in das Schulreglement integriert. Damit wird deutlich gemacht, welch grosse Bedeutung das flächendeckende Angebot an Tagesschulen für die Stadt Bern hat.
Im Zusammenhang mit den Tagesschulen sind im Schulreglement auch politische Vorstösse umgesetzt worden. Die Forderung nach «sachgerechten Öffnungszeiten der Tagesschulen“ wurde insofern realisiert, als dass die Tagesschulen zwischen 7 und 18 Uhr offen haben.
Mehr Autonomie bei Gemeinden und Schwimmunterricht für alle Kinder
Das kantonale Volksschulgesetz räumt den Gemeinden mehr Autonomie bei der Schulorganisation ein. Allerdings muss weiterhin die politische Aufsicht (z.B. Schulkommission) klar getrennt sein von der betrieblichen und pädagogischen Führung einer Schule (Schulleitung). Dieser Forderung trägt die Stadt Rechnung. Sie erfüllt auch das Anliegen eines Postulats, dass jedes Stadtberner Schulkind in der Primarschule Schwimmunterricht erhält.
Entwurf in der Vernehmlassung
Schulkommissionen, Lehrpersonen und auch politische Parteien hatten Gelegenheit zum Entwurf Stellung zu nehmen. 21 Stellungnahmen gingen ein. Der Entwurf wurde grundsätzlich positiv aufgenommen. Verschiedene Anliegen führten zu Änderungen. Besonders erwähnenswert ist der Verzicht auf die Schaffung einer weiteren Hierarchiestufe bei den Schulleitungen. Der Entwurf des Schulreglements wird nun noch vom Stadtrat beraten.
Downloads
Titel | Bearbeitet | Grösse |
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Entwurf Schulreglement (PDF, 272.9 KB) | 09.04.2009 | 272.9 KB |
Vortrag Schulreglement (PDF, 100.9 KB) | 09.04.2009 | 100.9 KB |