Die Stadt Bern begrüsst das neue kantonale Energiegesetz
Der Gemeinderat der Stadt Bern unterstützt die Stossrichtung des neuen kantonalen Energiegesetzes, das sich zurzeit in der Vernehmlassung befindet. Es bietet gegenüber den heutigen Rahmenbedingungen eine verbesserte Grundlage zur Umsetzung der städtischen Energiestrategie.
Das revidierte Energiegesetz des Kantons Bern beinhaltet ein klares Bekenntnis zum effizienten Umgang mit Energie und zum Einsatz von erneuerbaren Energien in Gebäuden. Es nimmt Kanton und Gemeinden bei der Förderung von erneuerbaren Energien verstärkt in die Pflicht, räumt aber den Gemeinden zugleich mehr Handlungsspielraum und Autonomie im Energiebereich ein. Der Gemeinderat der Stadt Bern begrüsst in seiner Stellungnahme grundsätzlich die Revision des Energiegesetzes. Es schafft eine verbesserte Grundlage zur Umsetzung der städtischen Energiestrategie, die vom Gemeinderat 2006 verabschiedet wurde. Darin wurden die energiepolitischen Leitlinien bis 2015 festgelegt, die unter anderem die Förderung von erneuerbaren Energien, die Reduktion des CO2-Ausstosses und den Ersatz fossiler Energieträger umfassen.
Daneben gibt es Bereiche, wo der Gemeinderat noch Klärungsbedarf sieht. So unter anderem im Umgang mit denkmalpflegerischen und energiepolitischen Anforderungen. Die Stadt Bern besitzt als Unesco-Weltkulturerbe eine Vielzahl geschützter Gebäude, welche im Inventar der kantonalen Denkmalpflege registriert sind. Die aktuelle Bewilligungspraxis orientiert sich ausschliesslich an den Bestimmungen der Denkmalpflege. Der Gemeinderat begrüsst Massnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz. Gleichzeitig unterstützt er aber auch das Instrumentarium, das sicherstellt, dass die Schutzwürdigkeit der Baudenkmäler angemessen berücksichtigt wird. Das Gesetz ist einsehbar unter: http://www.be.ch/web/index/veroeff/veroeff-geschaefte/veroeff-geschaefte-vnl.htm