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27. Februar 2009 | Gemeinderat, Direktionen

Situation der drei Strassencafés in der Spitalgasse geklärt

Das von der Stadt Bern eingeholte Gutachten der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) kommt zum Schluss, dass die drei bestehenden Aussenbestuhlungen in der Spitalgasse in der 2008 bewilligten, reduzierten Form weitergeführt werden können. Bei einem der drei Cafés ist eine weitere Reduktion der Fläche notwendig. Die drei Betriebe werden in das vereinfachte Baubewilligungsverfahren für Strassencafés aufgenommen.

Die Spitalgasse ist die zentrale Achse für den öffentlichen Verkehr in der Berner Innenstadt. Der Gemeinderat der Stadt Bern hat daher die Gewerbepolizei im Sommer 2007 angewiesen, die drei bestehenden Strassencafés in der Spitalgasse aus Sicherheitsgründen nicht mehr zu bewilligen. Dagegen erhoben die betroffenen Gastwirte Beschwerde, worauf die Regierungsstatthalterin den Betrieb im Rahmen einer vorsorglichen Massnahme und in reduziertem Umfang für die Sommersaison 2008 provisorisch bewilligte.

 

Drei Meter Mindestabstand nötig

Um die umstrittene Sicherheitsfrage für die drei Strassencafés in der Spitalgasse zu klären, hat die Stadt Bern im Dezember 2008 einen Sicherheitsaudit bei der Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu in Auftrag gegeben. Die bfu kommt zum Schluss, dass der Betrieb der drei Strassencafés in der 2008 festgelegten Form für das Restaurant La Luna sowie das Café Beeler möglich ist, da der von der bfu für die Spitalgasse empfohlene Mindestabstand von drei Metern zwischen Aussenbestuhlung und Bernmobil-Fahrzeugen eingehalten werden kann. Beim auf der anderen Strassenseite gelegenen Café Abegglen muss hingegen die zur Verfügung gestellte Fläche teilweise reduziert werden.

Gestützt auf die Resultate des bfu-Gutachtens hat die Stadt Bern beschlossen, die drei Strassencafés in der Spitalgasse in das vereinfachte Baubewilligungsverfahren für bestehende Aussenbestuhlungen aufzunehmen. Die Betreiber wurden entsprechend informiert.

 

Vereinfachtes Baubewilligungsverfahren für Strassencafés

Im August 2008 hat das Bundesgericht in Lausanne entschieden, dass Strassencafés, welche auf öffentlichem Grund liegen, neben einer Gewerbebewilligung zusätzlich eine Baubewilligung benötigen. Um die dafür notwendigen Verfahren zu bündeln, hat die Stadt Bern im Dezember 2008 für bereits bestehende Aussenbestuhlungen ein vereinfachtes Baubewilligungsverfahren angeboten. Dieses erlaubt es, Zeit zu sparen und die Kosten für die Gesuchstellenden zu reduzieren. Von diesem Angebot haben bis auf sieben Betriebe sämtliche betroffenen Gastwirte Gebrauch gemacht. Die Baugesuche wurden im Januar 2009 strassenweise gebündelt und publiziert. Ziel ist es, die notwendigen Bewilligungen rechtzeitig vor der Saison 2009 erteilen zu können. Zusätzlich zur Baubewilligung ist eine Gewerbebewilligung des Polizeiinspektorats nötig.

 

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün

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