Anforderungsprofil für Schulleitungen und einheitliches Anstellungsverfahren für Lehrpersonen
Die Volksschulkonferenz hat an ihrer Sitzung vom 26. November 2008 ein Anforderungsprofil für die Schulleitungen definiert sowie das Anstellungsverfahren für Lehrpersonen als verbindliche Vorgabe für die Schul-leitungen festgelegt.
Die Volksschulkonferenz hat für die Schulleitungen ein Anforderungsprofil festgelegt. Dieses definiert die geforderten Kompetenzen von Schulleitungen in den Bereichen Persönlichkeit, Ausbildung sowie Sach- und Führungskompetenz. Die Kriterien dienen den Schulkommissionen als Richtlinie, um bei einer Neubesetzung die Stellenausschreibung vorzunehmen und für das Bewerbungsverfahren die relevanten Kriterien festzulegen. Sie haben im Rahmen dieser Vorgaben das Recht, die verschiedenen Kriterien unterschiedlich zu gewichten.
Schulleitungen müssen gemäss diesem Anforderungsprofil über eine pädagogische oder erziehungswissenschaftliche sowie über eine anerkannte Schulleitungsausbildung oder eine gleichwertige Führungsausbildung verfügen. Das Anforderungsprofil unterstreicht den Willen der Stadt Bern, in der Volksschule das Prinzip der «Geleiteten Schule“ umzusetzen, und Schulleitungen anzustellen, welche bereit sind, die Führungsrolle zu übernehmen.
Anstellungsverfahren für Lehrpersonen
Die Volksschulkonferenz hat im Weitern als verbindliche Vorgabe für die Schulleitungen als Anstellungsbehörde der Lehrpersonen ein einheitliches Verfahren für die Anstellung von Lehrpersonen festgelegt. Sie verfolgt damit das Ziel, den Lehrpersonen in der Stadt Bern einheitliche Anstellungsbedingungen zu gewährleisten. Die Schulleitungen werden auch weiterhin schulkreisinterne Absprachen treffen, so dass nur Stellen öffentlich ausgeschrieben werden, die nicht intern besetzt werden können.
Analog dem Anstellungsverfahren wurde auch das Verfahren bei einer Kündigung festgelegt. Auch dafür sind die Schulleitungen zuständig.