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15. Dezember 2008 | Gemeinderat, Direktionen

Erleichterungen für die Anlieferung in der Unteren Altstadt

Die Regelung für die Anlieferung in den Seitengassen der Unteren Altstadt wird angepasst: Die Halteverbotszonen werden aufgehoben, ausgenommen bei Engstellen und Wendeplätzen. In weiten Teilen der Seitengassen gilt neu Parkverbot, womit generell Güterumschlag und Anlieferungen zugelassen sind. Voraussichtlich ab Frühling 2009 gilt die neue Regelung.

Nach Abschluss der Gesamterneuerung der Kramgasse und der Gerechtigkeitsgasse wurde 2005 in der ganzen unteren Altstadt die Begegnungszone mit Tempo 20 und Fussgängervortritt eingeführt. In den Gassen gilt zusätzlich ein generelles Halteverbot für Motorfahrzeuge. Das kurzzeitige Anhalten für Güterumschlag und Anlieferungen ist seither nur auf den gelben Markierungen erlaubt. Anwohnende und Gewerbetreibende der Unteren Altstadt können aber Ausnahmebewilligungen erwerben, die sie auch auf den gelben Markierungen zum Parkieren berechtigen.

 

Unbefriedigende Situation

Vor allem in der Rathaus- und der Münstergasse schafft diese Regelung für die Anlieferung Probleme: Auf den gelben Markierungen kommt es häufig zu Engpässen, so dass Fahrzeuge zur Anlieferung im Halteverbot abgestellt werden müssen. Die Polizei hat zwar den Auftrag, geltendes Recht konsequent durchzusetzen. Sie kommt aber nicht umhin, trotz Halteverbot Anlieferungen zuzulassen. Dieser Zustand ist sowohl für die Gewerbetreibenden und die betroffenen Anwohner als auch für Kantonspolizei unbefriedigend.

 

Aufhebung von Halteverboten

Städtische Fachstellen und die Polizei haben zusammen mit den Vereinigten Altstadtleisten deshalb eine neue Signalisation erarbeitet. Die generellen Halteverbotszonen in den Seitengassen der Unteren Altstadt werden aufgehoben. Bei Engstellen und Wendeplätzen bleiben jedoch lokal Haltverbote bestehen. In weiten Teilen der Seitengassen gilt neu Parkverbot, was generell Güterumschlag und Anlieferungen zulässt.

In der Kramgasse und der Gerechtigkeitsgasse gibt es keine Änderungen: Hier sind Güterumschlag und Anlieferungen nach wie vor nur innerhalb der gelben Markierungen gestattet. Anwohnende und Gewerbetreibende können auch weiterhin Ausnahmebewilligungen erwerben, welche sie dazu berechtigen, auf den gelben Markierungen zu parkieren. Die Polizei wird wie bisher Fahrzeuglenkende konsequent büssen, wenn sie unberechtigt in der Unteren Altstadt parkieren.

 

Mit den vorgesehenen Massnahmen kann den Bedürfnissen der attraktiven und lebendigen Mischung aus Gastgewerbe, Kleingewerbe, Handwerk und Wohnen in der Unteren Altstadt angemessen Rechnung getragen werden.

 

Neue Signalisation ab Frühling 2009

Die Anpassungen der Signalisation werden am Freitag, 12. Dezember 2008, im Anzeiger Region Bern publiziert. Sofern während 30 Tagen keine Einsprachen eingehen, kann die neue Signalisation im Frühling 2009 umgesetzt werden. Auf den gleichen Zeitpunkt hin wird auch die Parkkartenverordnung Untere Altstadt angepasst, damit die Bestimmungen zu den Ausnahmebewilligungen mit der neuen Signalisation übereinstimmen. Diese Teilrevision der Verordnung erfordert einen Beschluss des Gemeinderats.

 

Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün

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