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13. November 2008 | Gemeinderat, Direktionen

Enttäuschende Bilanz aus FILAG 2012 für die Berner Städte

Gerne nehmen die fünf Städte Bern, Biel, Thun, Burgdorf und Langenthal zur Kenntnis, dass ihre Stellungnahme im Vernehmlassungsverfahren zu FILAG 2012 im Bericht des Regierungsrates vom 29. Oktober 2008 teilweise aufgenommen worden ist. Enttäuscht sind die Städte aber von der Gesamtwirkung der geplanten Reform von FILAG 2012. Die Städte hatten von der Optimierung der Aufgabenteilung und des FILAG 2012 eine massgebliche finanzielle Entlastung und Vergrösserung des Handlungsspielraums erwartet. Die vorgelegte Paketlösung des Kantons enttäuscht diese Erwartungen. Der Kanton leistet mit FILAG 2012 selber keinen substanziellen finanziellen Beitrag, sondern lässt sich die Kostenneutralität durch vertikale Lastenverschiebung auf die Gemeinden kompensieren.

 

Nicht akzeptabel ist dies insbesondere bei der Abgeltung der Zentrumslasten. Zwar ist die seit Jahren fällige Anpassung an die höheren Kosten endlich vorgesehen, jedoch sollen die Städte in der Rechenart des Kantons die Zentrumslasten paradoxerweise mitzahlen und erfahren durch die vom Kanton vorgesehene Verrechnung mit anderen Bereichen per Saldo keine Entlastung. Den Zentrumsstädten Burgdorf und Langenthal wird die vom Regierungsrat ursprünglich in Aussicht gestellte pauschale Abgeltung ihrer Zentrumslasten vorenthalten obschon im Bericht des Regierungsrates vom März 2008 festgestellt wurde, «dass diese beiden Städte pro Kopf ähnlich hohe Zentrumslasten aufweisen wie z. B. Thun und daher kein Grund besteht, sie vom System der pauschalen Abgeltung auszuschliessen». Alle bernischen Gemeinden sollen die Zentrumslasten neu gleichermassen mitfinanzieren. Die Agglomerationsgemeinden, welche von den Leistungen der Zentren stärker profitieren als andere Gemeinden, werden dadurch entlastet. Bisher trugen sie ¼ der Abgeltung mit.

Die Globalbilanz der Veränderungen der Steueranlagezehntel im Vergleich zum Referenzjahr 2007 im Überblick (+ Entlastung / - Belastung):


 

 

     Modell A

     Modell B

Bern

+0.58

+0.46

Biel

-0.03

-0.57

Thun

+0.37

+0.26

Langenthal

+0.28

+0.16

Burgdorf

-0.27

-0.26


Die 5 Zentrumsstädte begrüssen die Veränderung der Lastenverteilung bei der Volksschule. Das neue Finanzierungssystem berücksichtigt mit abgestuften Schülerbeiträgen die unterschiedlichen Belastungen der Gemeinden. Bei der Verbundaufgabe Sozialhilfe sprechen sich die Städte klar gegen die Einführung von Selbstbehalten für die Gemeinden in der Sozialhilfe aus. Weil der Kanton im Bereich der institutionellen Sozialhilfe das Angebot steuert, sind Anreize auf Stufe Gemeinde hier der falsche Ansatz. Bei der individuellen Sozialhilfe haben die Gemeinden zudem wenig Einfluss auf die Kosten, da sie weder die Zahl der Sozialhilfebeziehenden noch die Höhe oder die Dauer der Unterstützung wesentlich beeinflussen können. Die Städte bieten dem Kanton ihre Mitarbeit in der Optimierung der Leistungen im Bereich der Sozialhilfe an.

Die Städte bedauern, dass ihren besonderen Lasten beim Öffentlichen Verkehr nicht Rechnung getragen wird. Der Regierungsrat sieht keine Berücksichtigung dieser wachsenden Zentrumslasten vor. Die Zentrumsstädte werden mit dem bestehenden Kostenschlüssel finanziell benachteiligt.

Das Verhältnis finanzielle Beteiligung - Mitbestimmung durch die Gemeinden ist nicht in allen Teilbereichen kongruent, das so genannte Prinzip der fiskalischen Äquivalenz ist auch nach der Reform von FILAG verschiedentlich verletzt, z. B. bei Mietamt / Arbeitsgericht, Verbilligung der Krankenkassenprämien an Sozialhilfe und Ergänzungsleistung Beziehende, Musikschulen und im Erwachsenen- und Kindesschutz.

 

Informationsdienst der Stadt Bern

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