Schönbergpark: Baugesuch abgelehnt
Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) hat mit Entscheid vom 29. September 2008 die Beschwerde der Grünen Partei Bern (GPB) gegen das städtische Bauvorhaben Schönbergpark gutgeheissen. Die Stadt Bern nimmt diesen Entscheid zur Kenntnis und prüft das weitere Vor-gehen.
Gegen die vom Regierungsstatthalter erteilte Baubewilligung für das Projekt Schönbergpark hatten die GPB und Privatpersonen Beschwerde bei der BVE erhoben. Die BVE trat am 18. Dezember 2007 auf die Beschwerden nicht ein, weil sie eine Beschwerdelegitimation der Beschwerdeführenden verneinte. Gegen diesen Nichteintretensentscheid der BVE erhob die GPB eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Diese hat das Verwaltungsgericht des Kantons Bern am 28. Februar 2008 gutgeheissen und die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens an die BVE zurückgewiesen.
Mit Entscheid vom 29. September 2008 heisst die BVE nun die Baubeschwerde gut, da unter Anwendung von Artikel 75 des kantonalen Baugesetzes nicht die gesamte Parzellengrösse mit bereits bestehenden Bauten, sondern nur das effektiv für eine Überbauung zur Verfügung stehende Areal als Berechnungsgrundlage für die zulässige Nutzung gelte, womit das städtische Bauvorhaben das Mass der Nutzung überschreite. Damit wird dem Projekt der Bauabschlag erteilt.
Die Stadt Bern nimmt diesen Entscheid mit Bedauern und Unverständnis zur Kenntnis und prüft das weitere Vorgehen in dieser Sache. Die Frist für eine allfällige Beschwerde der Stadt beim Verwaltungsgericht läuft bis und mit 30. Oktober 2008.