Totalrevision des Personalvorsorgereglements: Entscheidungsgrundlagen liegen vor
Im Rahmen des Projekts „PK 2010“ hat der Gemeinderat einen Bericht zu einem allfälligen Wechsel der städtischen Pensionskasse vom Leistungs- zum Beitragsprimat erarbeiten lassen. Dieser Bericht ergänzt die 20 Empfehlungen, die eine Projektgruppe dem Gemeinderat im Frühjahr 2008 zur Ausgestaltung der Personalvorsorge vorgelegt hat. Gestützt auf diese beiden Grundlagen hat der Gemeinderat an seiner letzten Sitzung entschieden, einen Primatswechsel nicht weiter zu verfolgen. Beide Berichte werden nun bei den direkt betroffenen Orga-nisationen zur Stellungnahme vorgelegt.
Das 18-jährige Personalvorsorgereglement der Stadt Bern wird den neuen Anforderungen in der beruflichen Vorsorge und der heutigen Arbeitswelt mit flexiblen Arbeitsbedingungen, häufigen Jobwechseln und vielseitigen Karriereverläufen nicht mehr gerecht. Im Interesse der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden soll es daher revidiert werden. Bereits im Herbst 2007 hat der Gemeinderat eine bei den Sozialpartnerinnen und Sozialpartnern breit abgestützte Projektgruppe beauftragt, zu vorgegebenen Themenkreisen Vorschläge in Varianten abzugeben. Der Schlussbericht mit 20 konkreten Empfehlungen liegt dem Gemeinderat seit dem Frühling 2008 vor.
Modellrechnungen für Beitragsprimat erfolgt
Da der Stadtrat ein entsprechendes Postulat der Fraktion GFL/EVP am 14. Februar 2008 erheblich erklärt hat, liess der Gemeinderat bis Ende August 2008 durch einen Pensionskassenexperten drei Varianten eines möglichen Beitragsprimats detailliert ausarbeiten. Der Expertenbericht zeigt auf, dass ein Primatswechsel die Stadt einen dreistelligen Millionenbetrag kosten würde, falls - wie vom Gemeinderat verlangt - für die Arbeitnehmenden eine umfassende Besitzstandsgarantie gelten soll.
Gemeinderat gegen Primatswechsel
Der Gemeinderat hat beide Berichte diskutiert und entschieden, dass er den Primatswechsel nicht weiter verfolgen will. Er begründet dies damit, dass nur durch die Beibehaltung des Leistungsprimats die bisherigen, fortschrittlichen Pensionskassenleistungen für das städtische Personal gesichert werden können. Zudem vertritt der Gemeinderat die Ansicht, dass die Ausfinanzierung eines Primatswechsels angesichts der Finanzlage der Stadt nicht möglich ist.
Betroffene werden zur Stellungnahme eingeladen
Im Rahmen einer Vernehmlassung werden nun bei den Verwaltungsdirektionen, bei den der städtischen Personalvorsorgekasse angeschlossenen Organisationen, den Personalverbänden und der Verwaltungskommission der Personalvorsorgekasse die Meinungen der direkt Betroffenen zur Totalrevision des Personalvorsorgereglements eingeholt.