Gemeinderat stellt keine Plätze für „Botellones“ zur Verfügung
Der Gemeinderat hat an seiner heutigen Sitzung bekräftigt, dass er ein kollektives Rauschtrinken („Botellón“) auf öffentlichem Grund der Stadt Bern ablehnt. Er hat die Kantonspolizei angewiesen, im Rahmen der Verhältnismässigkeit die notwendigen polizeilichen Massnahmen zu ergreifen. Ebenso vor Ort sein werden Vertreterinnen und Vertreter von Organisationen des Jugend- und Gesundheitsschutzes.
Seit einiger Zeit wird im Internet für das Wochenende vom 29. und 30. August 2008 zu einem «Botellón“ auf dem Bundesplatz oder auf einem anderen öffentlichen Platz in der Stadt Bern aufgerufen. Bisher haben mehrere hundert Personen auf den entsprechenden Webseiten angekündigt, daran teilzunehmen. Der Gemeinderat hat an seiner letzten Sitzung bekräftigt, dass er nicht bereit ist, für derartige Anlässe den Bundesplatz oder einen anderen öffentlichen Platz zur Verfügung zu stellen.
Kein Bewilligungsgesuch für «Botellón“
Der Gemeinderat hält dazu fest, dass der öffentliche Grund – und dazu gehören Plätze wie der Bundesplatz – nicht über den gewöhnlichen Gemeingebrauch benützt werden dürfen, ausser es wird dafür eine Bewilligung erteilt. Bei einem «Botellón“, an dem tausend oder mehr Personen teilnehmen, handelte es sich um einen gesteigerten Gemeingebrauch des öffentlichen Grundes. Derzeit liegt kein entsprechendes Bewilligungsgesuch vor,.
Negative Begleiterscheinungen
Er begründet seine Haltung damit, dass «Botellones“ den Bestrebungen widersprechen, welche die Stadt in der Alkoholprävention sowie im Jugend- und Gesundheitsschutz unternimmt. Wie die Erfahrungen andernorts zeigten, führe das kollektive Rauschtrinken oft zu Unfällen, Verletzungen, gesundheitlichen Schäden und medizinischen Notfällen. Hinzu kommen laut Gemeinderat negative Begleiterscheinungen wie Abfall, Lärm und Gewalt.
Sicherheit gewährleisten
Der Gemeinderat hat daher die Kantonspolizei angewiesen, bei einer allfälligen Durch-führung eines «Botellón“ auf öffentlichem Grund im Rahmen der Verhältnismässigkeit alle erforderlichen polizeilichen Massnahmen zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu treffen. In diesem Falle würden auch Vertreterinnen und Vertreter der Gewerbepolizei, von PINTO sowie von Suchthilfe-Organisationen vor Ort präsent sein, welche im Sinne des Jugendschutzes tätig sein würden.