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28. August 2008 | Gemeinderat, Direktionen

Bundesgerichtsurteil zu Strassencafés: Arbeitsgruppe eingesetzt

Der Gemeinderat hat sich an seiner letzten Sitzung mit dem Entscheid des Bundesgerichts befasst, wonach Strassencafés neu eine Baubewilligung benötigen. Da sich damit eine neue Ausgangslage für die Bewilligung von Aussenbestuhlungen ergibt, hat er eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die möglichst rasch das weitere Vorgehen klären soll. Am geltenden Regime zur Aussenbestuhlung wird sich bis Ende der Saison nichts mehr ändern.

Nach Einschätzung des Gemeinderates wird das Bundesgerichtsurteil zur Neuregelung der Bewilligung von Strassencafés sowohl den Gastrobetrieben als auch der Stadtverwaltung einen grossen Mehraufwand verursachen. Er hat daher eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe unter der Leitung der Stadtkanzlei damit beauftragt abzuklären, in welcher Art und Weise das Bundesgerichtsurteil umgesetzt und vollzogen werden kann. Die Arbeitsgruppe soll Vorschläge für ein möglichst einfaches und rasches Verfahren ausarbeiten. Zudem wird sie prüfen, welche Folgen das Gerichtsurteil für das angekündigte Konzept für die Nutzung des öffentlichen Raums hat.

 

Der Gemeinderat bekräftigt, dass er die Strassencafés als beliebte Treffpunkte und Teil der städtischen Lebensqualität weiterhin fördern will. Der Bundesgerichtsentscheid soll nicht zu einer Einschränkung des Angebotes führen.

 

Keine Änderungen in dieser Saison

Weiter hält der Gemeinderat fest, dass am geltenden Bewilligungsregime für die Aussenbestuhlung in dieser Saison nichts geändert wird. In dieser Saison wurden in der Innenstadt 126 Aussenbestuhlungen für Strassencafés bewilligt, davon 76 in der Oberen Altstadt.

 

 

Informationsdienst der Stadt Bern

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